Katastrophenhochwasser September 2024

aktualisiert am Mittwoch, 23. Oktober 07:00 Uhr

Mit der Aufhebung der Verordnungen der Bezirkshauptmannschaften St. Pölten Land und Tulln sowie des Magistrat St. Pölten am 10.10.2024 wurden alle behördlichen Katastrophenfeststellungen beendet.

Was bedeutet eine Katastrophenfeststellung?

Mit der "Katastrophenfeststellung" durch die Bezirksverwaltungsbehörden übernimmt der Bezirkshauptmann bzw. im Falle von Magistraten der Bürgermeister die behördliche Einsatzleitung und die Koordination der Katastrophenhilfe im "Katastrophengebiet". Somit ist die Katastrophenschutzbehörde ermächtigt alle notwendigen Maßnahmen der Katastrophenhilfe anzuordnen und neben der Mitwirkung der Einsatzorganisationen auch Privatpersonen und Firmen im Rahmen der Katastrophenhilfe anzufordern und einzusetzen. Die Grundlage für dieses behördliche Vorgehen ist im Niederösterreichischen Katastrophenhilfegesetz 2016 geregelt. Mit 10. Oktober 2024 beenden die Katastrophenschutzbehörden rein formal ihre Führungs- und Koordinierungsfunktion. 

Trotzdem laufen in den Schadensgebieten die Aufräumarbeiten in gewohnter Art und Weise weiter.

Die Schwerpunkte der Tätigkeiten in den nächsten Tagen und Wochen liegen weiterhin bei den Aufräumarbeiten auf lokaler Ebene. Im südlichen Tullnerfeld werden weiter Großpumpen eingesetzt, um die überfluteten Bereiche zu entlasten. Im Bezirk St. Pölten und Melk befindet sich das Österreichische Bundesheer im Assistenzeinsatz, um Verklausungen zu beseitigen und um im Pielachtal Hangrutschungen zu stabilisieren.

Am 11. und 12. Oktober waren noch Team Österreich Mitglieder unter der Führung des Österreichischen Roten Kreuz in den Schadensgebieten im Einsatz, um die Bevölkerung bei Aufräumarbeiten zu unterstützen.

Die Schäden an der Hochleistungsstrecke der ÖBB  zwischen Wien und St. Pölten und an der Müllverbrennung in Dürnrohr sind enorm. Die ÖBB teilte am 10. Oktober mit, dass die "neue" Westbahnstrecke durch das Tullnerfeld voraussichtlich am 15. Dezember 2024 wieder in Betrieb genommen werden kann.

Die Auswirkungen des Katastrophenhochwassers mit 5 Todesopfern und 24 Verletzten zog den größten Katastrophenhilfseinsatz in der Geschichte des Landes Niederösterreich nach sich. Bis zum 23.10.2024 standen rund 95.000 Einsatzkräfte (tageweise Akkumulierung der eingesetzten Kräfte) von Feuerwehr, Rotem Kreuz, Arbeiter Samariterbund, Berg- und Wasserrettung, Polizei, Bundesheer, NÖ Zivilschutzverband und des NÖ Straßendienstes im Katastropheneinsatz. Beispielsweise waren ab dem 14. September bis zum 20. September täglich 5.000 - 10.000 Einsatzkräfte gleichzeitig im Einsatz.

Bitte beachten Sie die aktuellen Pressemeldungen des Landes Niederösterreich zum Hochwasserereignis.

Bitte beachten Sie das umfangreiche Informationsangebot für Hochwasseropfer.

Bitte beachten Sie die hilfreichen Informationen der ENU für Betroffene (Infoveranstaltungen, Tips zur Beseitigung von Wasserschäden, Trinkwasserbrunnen...)

Zusammenfassung der Hochwasserkatastrophe aus hydrologischer und meteorologischer Sicht (Artikel der Abteilung WA2)

"AT ALERT" - das neue Bevölkerungs-Warnsystem wurde am 5. Oktober österreichweit im Rahmen der jährlichen Sirenenprobe erfolgreich getestet - nähere Informationen finden Sie hier. 


ZAMG-Wetterwarnungen


Gefahren im Herbst allgemein

Die größte Gefahr in dieser Jahreszeit sind große Tiefdrucksysteme, die entweder Niederschläge, aber auch sogenannte Herbststürme mit sich bringen. Diese Wetterlagen können von den Meteorologen gut vorhergesagt werden. Sturmspitzen von über 100km/h sind bei diesen oftmals tagelangen Schlechtwetterperioden keine Seltenheit. Bei diesen hohen Geschwindigkeiten ist mit Schäden im Forst, aber auch an Gebäuden zu rechnen. Der Aufenthalt im Freien ist bei diesen Windgeschwindigkeiten zu meiden. Erste Schneefälle und Schneeverwehungen können ebenfalls bereits im Herbst für Beeinträchtigungen im Verkehr sorgen. Auch Waldbrände sind im Herbst während längerer Trockenperioden möglich. 

Weitere Informationen

 

Ihre Kontaktstelle des Landes für Zivil- & Katastrophenschutz

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Feuerwehr und Zivilschutz
Langenlebarner Strasse 106 3430 Tulln E-Mail: post.ivw4@noel.gv.at
Tel: 02742/9005 - 13352
Fax: 02742/9005 - 13520
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