Förderungen
Studierendenheime - Förderung
Ziel der Förderung ist die Schaffung und die Erhaltung von leistbarem und zeitgemäßem Wohnraum für Studierende. Förderbar ist die Sanierung, Modernisierung und die Erweiterung von bestehenden Studierendenheimen.
Wohnzuschuss / Wohnbeihilfe - Förderung
Diese Form der Unterstützung kann EigentümerInnen, MieterInnen oder Nutzungsberechtigten einer geförderten Wohnung (z. B. Genossenschaftswohnung), eines geförderten Wohnheimes (z. B. Behindertenwohnheim) oder eines geförderten Eigenheimes zuerkannt werden, wenn dies der Hauptwohnsitz ist und nach den Voraussetzungen der NÖ Richtlinien bereits eine Förderung gewährt wurde.
Ihre Kontaktstelle des Landes:
Amt der NÖ Landesregierung
Bürgerbüro Landhaus Landhausplatz 1, Haus 4, EG (Landhausboulevard) 3109 St. Pölten E-Mail: buergerbuero.landhaus@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-9005 (Bürgerservicetelefon)
Fax: 02742/9005-13610
Bürgerbüro Landhaus Landhausplatz 1, Haus 4, EG (Landhausboulevard) 3109 St. Pölten E-Mail: buergerbuero.landhaus@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-9005 (Bürgerservicetelefon)
Fax: 02742/9005-13610
Letzte Änderung dieser Seite: 31.7.2019