ESF+ Call aus Niederösterreich: Fit im Handwerk 3.0

Das Land Niederösterreich, vertreten durch das Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, Abt. Arbeitsmarkt, als zwischengeschaltete Stelle (ZWIST) des Europäischen Sozialfonds und nationaler Kofinanzierungspartner lädt interessierte Förderungswerberinnen und Förderungswerber ein, einen Förderungsantrag zur Durchführung des Projektes "Fit im Handwerk 3.0" einzureichen.

Übergeordnetes Ziel ist arbeitsmarktferne Personen an berufliche Tätigkeitsfelder mit Qualifikation und Beschäftigung im handwerklichen Bereich (mit ökologischem Schwerpunkt und Schwerpunkt Digitalisierung) stufenweise an den Arbeits- bzw. Ausbildungsmarkt heranzuführen.

Das Projekt bietet den Teilnehmerinnen und Teilnehmern nach einer Clearingphase entsprechende Qualifizierung und Beschäftigung im Bereich des Bau- und Baunebengewerbes oder eines anderen seitens der Projektträger vorgeschlagenen handwerklichen Bereiche, begleitende sozialpädagogische Betreuung und Beratung, Vermittlungsunterstützung, Praktika.

Förderzeitraum: 01.07.2023 – 30.06.2027 mit Verlängerungsoption

Einreichfrist: 23.12.2022 – 20.02.2023

Die Einreichung erfolgt elektronisch über die ESF Datenbank IDEA, über diese Datenbank sind auch alle relevanten Dokumente für den Projektantrag downloadbar.

Weitere Infos finden Sie auf der ESF-Homepage der Verwaltungsbehörde unter: ESF Förderungen und Vergaben


Frage 1: 
Betrifft Abrechnungsstandard - Kostenart Einnahmen aus Lieferungen/Dienstleistungen/Verkauf

Um die kalkulierten Einnahmen (Eigenerwirtschaftung) zu erzielen, ist fast immer ein Wareneinsatz (Baustoffe, Farbe,…) erforderlich. Dieser wurde in der aktuellen Vorlage „Call-Finanzplan-SEK-2023-2027_neu.xlsx“ direkt im Tabellenblatt „Einnahmen“ berücksichtigt. Der tatsächliche Wareneinsatz kann auftragsabhängig jedoch auch höher sein als hier angenommen - im Gegenzug, würden sich aber auch die kalkulierten Umsätze erhöhen. Wir gehen davon aus, dass dies möglich ist, solange „unterm Strich“ die kalkulierten Einnahmen (Saldo aus Umsatz minus Wareneinsatz) erreicht werden und wollen nachfragen, ob diese Ansicht korrekt ist. 

Antwort zu Frage 1:

Im Finanzplan sind im Reiter „Einnahmen“ ausschließlich die zu erwartenden Einnahmen einzutragen – für Details dürfen wir diesbzgl. auf das Dokument „Zuschussfähige Kosten Anhang II zur Sonderrichtlinie ESF+ & JTF 2021-27“ (Artikel 11, Seite 24 ff) in der Mediathek der ESF-Webseite verweisen.

Eine Aufschlüsselung der Einnahmen in Arbeitszeit/Material/etc. ist dabei nicht notwendig, kann jedoch als Erläuterung unter dem Finanzplan angeführt werden.


Frage 2: 
Betrifft Vorlage „Call-Finanzplan-SEK-2023-2027_neu.xlsx“

In der Vorlage wird in der Tabelle „Einnahmen“ das Jahr 2027 (Spalte G) nicht in der Endsumme der Einnahmen der Gesamtlaufzeit berücksichtigt. 

Antwort zu Frage 2:

Wie in der Vorlage angeführt wird für die Richtigkeit der Formeln und Verknüpfungen keine Garantie übernommen. Bitte daher um selbstständige Kontrolle und Vervollständigung, wo notwendig.


Frage 3: 
Betrifft Abrechnungsstandard/Kostenart bzgl. Transitarbeitskräfte

Für die TeilnehmerInnen sind derzeit nur TeilnehmerInnenkosten die von Dritten getragen sind vorgesehen. Es wäre jedoch auch folgende Kostenart notwendig ETN01:

Lohnkosten, TeilnehmerInnenkosten, die vom Projektträger getragen werden und nicht durch Zuschüsse gedeckt sind. 

Antwort zu Frage 3:

Die Kostenart/Abrechnungsstandard - ETN01: Lohnkosten, TeilnehmerInnenkosten, die vom Projektträger getragen werden und nicht durch Zuschüsse gedeckt sind -  wird für diesen Call freigeschalten und ist als Kostenart ab sofort zugelassen.

 

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Letzte Änderung dieser Seite: 23.10.2023
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