Regionaler Strukturplan Gesundheit für Niederösterreich

Die NÖ Landes-Zielsteuerungskommission hat in der 11. Sitzung vom 17. Dezember 2018 den Regionalen Strukturplan Gesundheit für Niederösterreich 2025 – Teil 1 (RSG NÖ 2025 – Teil 1) beschlossen.

Ziele des RSG NÖ 2025

Oberstes Ziel des RSG NÖ 2025 – Teil 1 ist die Sicherstellung der bedarfsgerechten Gesundheitsversorgung in NÖ durch Vorhaltung der notwendigen medizinischen Strukturen.
Als Planungsziele gelten eine möglichst wohnortnahe, gleichmäßige und bestmöglich erreichbare, medizinisch und gesamtwirtschaftlich sinnvolle und regional abgestimmte Versorgung mit entsprechender Qualitätssicherung sowie möglichst rasche und lückenlose Behandlungsketten. Dabei gilt es, auf einen möglichst effektiven und effizienten Ressourceneinsatz zu achten. Darüber hinaus ist eine zeitnahe Reaktion auf zukünftige  sozioökonomische, finanzielle und versorgungsrelevante Trends sowie die Sicherstellung einer möglichst hohen medizinischen Qualität zu ermöglichen.


Inhalte des RSG NÖ 2025

Der RSG NÖ 2025 – Teil 1 ist das zentrale Instrument für die integrative Planung der Gesundheitsversorgung in Niederösterreich und trifft für Niederösterreich sowie für die fünf niederösterreichischen Versorgungsregionen (VR) Planungsaussagen zu den Bereichen

  • Ambulante ärztliche Versorgung (spitalsambulant und extramural), inkl. erstmaliger
    Berücksichtigung von Primärversorgungseinheiten,
  • Versorgungsstrukturen der Akut-Krankenanstalten (landesfondsfinanzierte Krankenanstalten; akutstationär und spitalsambulant) und
  • Dialyseversorgung. 

Weitere Bestandteile des RSG NÖ 2025 – Teil 1 sind der Großgeräteplan, der Rehabilitationsplan sowie die Überregionale Versorgungsplanung gemäß Österreichischem Strukturplan Gesundheit (ÖSG) 2017, wobei in den Planungsmatrizen auf die ÖSG-Verordnung in der jeweils geltenden Fassung verwiesen wird.

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