Kurplätze
Bedürftige Personen mit einer rheumatischen Erkrankung oder einer Bewegungsbehinderung können bei der Abteilung Finanzen um Kurplätze ansuchen.
Ein Kurplatz kann einmalig pro Jahr beantragt werden. Die Abteilung Finanzen prüft die individuellen Fördervoraussetzungen und gewährt – bei positiver Prüfung – den entsprechenden Kurplatz im Badenerhof Gesundheits- und Kurhotel in Baden bei Wien.
Die Mittel kommen aus der Stiftung Wohltätigkeitshaus Baden.
Stiftung Wohltätigkeitshaus Baden
Für einen Kurplatz aus der Stiftung Wohltätigkeitshaus Baden müssen die Antragstellerinnen und Antragsteller
- an einer rheumatischen Erkrankung oder einer Bewegungsbehinderung leiden,
- kurfähig sein,
- bedürftig sein,
- die österreichische Staatsbürgerschaft haben,
- ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich oder Wien haben.
Die detaillierten Fördervoraussetzungen sind in den Förderrichtlinien enthalten (diese finden Sie unter "Downloads").
Eine Einreichung ist jederzeit möglich.
Downloads
- Download: Richtlinien für die Vergabe von Kurplätzen aus der Stiftung Wohltätigkeitshaus Baden (pdf, 0.2 MB)
- Download: Kurplatzansuchen (pdf, 0.2 MB)
Ihre Kontaktstelle des Landes
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Finanzen Landhausplatz 1, Haus 4 3109 St. Pölten Bearbeitende Stelle der Abteilung Finanzen:
Büro der Stiftungsverwaltung
Landskrongasse 5/X
1010 Wien
E-Mail: stiftungsverwaltung@noel.gv.at
Kontaktperson:
Brigitte Schmalzbauer, Tel: 02742/9005-13064
Abteilung Finanzen Landhausplatz 1, Haus 4 3109 St. Pölten Bearbeitende Stelle der Abteilung Finanzen:
Büro der Stiftungsverwaltung
Landskrongasse 5/X
1010 Wien
E-Mail: stiftungsverwaltung@noel.gv.at
Kontaktperson:
Brigitte Schmalzbauer, Tel: 02742/9005-13064
Letzte Änderung dieser Seite: 29.8.2023