Haustiere halten
Spezifische Informationen für das Halten von Haus- bzw. Heimtieren:
Um entlaufene Hunde ihren HalterInnen einfach und rasch rückführen zu können, wurde die verpflichtende Kennzeichnung und Registrierung von Hunden eingeführt (Tierschutzgesetz BGBl. I Nr. 118/2004 idgF., § 24a). Auch Zuchtkatzen sind zwecks eindeutiger Identifizierung seit 2018 zu kennzeichnen und in der Heimtierdatenbank zu registrieren.
Änderungen im Tierschutzgesetz und in der 2. Tierhaltungsverordnung brachten die Verpflichtung zur Kennzeichnung und Registrierung von Zuchtkatzen und eine Klarstellung beim Kastrationsgebot für Freigängerkatzen.
Hybridkatzen sind Nachkommen aus Kreuzungen von Wildkatzen mit Hauskatzen. Diese werden erst ab der 5. Nachkommen-Generation nicht mehr als Wildtiere angesehen und dürfen daher erst ab dieser Generation gehalten werden.
Verwahrloste und verstörte Hunde oder Katzen in großer Zahl, zusammengepfercht auf engstem Raum, gehalten in verschmutzten Unterkünften. Immer häufiger wurden in den letzten Jahren solche als „Animal Hoarding" bezeichnete Fälle bekannt.
Radiobeiträge zum Nachhören
Ihre Kontaktstelle des Landes für Tierschutz
Abteilung Naturschutz Landhausplatz 1, Haus 16 3109 St. Pölten E-Mail: post.ru5@noel.gv.at
Tel: 02742/9005 - 15237
Fax: 02742/9005 - 15220