Datenschutz
Informationen zum Thema Datenschutz in der NÖ Landesverwaltung auf Basis der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Allgemeine Informationen zum Datenschutz sowie weiterführende Links finden Sie auf der Homepage der (Österreichischen) Datenschutzbehörde:
Für die meisten Anfragen ist die Datenschutzbehörde der richtige Ansprechpartner.
Zum Thema Datenschutz in der Landesverwaltung können Sie sich an den oder die Datenschutzbeauftragte bzw. an den Datenschutzkoordinator oder die Datenschutzkoordinatorin wenden.
Um die Landesdienststellen beim verantwortungsbewussten Umgang mit Daten gezielt zu unterstützen, haben Behörden und öffentliche Stellen die Verpflichtung, einen Datenschutzbeauftragten oder eine Datenschutzbeauftragte zu bestellen.
Für das Amt der NÖ Landesregierung und die NÖ Bezirkshauptmannschaften wurde eine Datenschutzbeauftragte bestellt und wurde zur Unterstützung der Datenschutzbeauftragten zusätzlich ein Datenschutzkoordinator eingerichtet.
Kontakt der Datenschutzbeauftragten:
KPMG Security Services GmbH
Kudlichstraße 41
4020 Linz
dsba@noel.gv.at
Kontakt des Datenschutzkoordinators:
DDr. Thomas Preiß
dsko@noel.gv.at
Bitte beachten Sie: Die Aufgabe des oder der Datenschutzbeauftragten oder des Datenschutzkoordinators oder der Datenschutzkoordinatorin ist nicht die Beratung von Personen in allgemeinen Datenschutzangelegenheiten (wie z.B. Videoüberwachungen im privaten Bereich). Sein oder ihr Aufgabenbereich beschränkt sich ausschließlich auf Angelegenheiten des Datenschutzes im Zusammenhang mit Landesdienststellen.
Die betroffene Person hat nach den Artikeln 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung grundsätzlich das Recht, über die Erhebung ihrer personenbezogenen Daten vom oder von der Verantwortlichen informiert zu werden.
Dieser Informationspflicht kann auch in Form von Datenschutzerklärungen auf der Website des oder der Verantwortlichen nachgekommen werden.
Der Aufstellung der Datenverarbeitungen können Sie für den eingangs dargestellten Wirkungsbereich der Datenschutzbeauftragten (und des Datenschutzkoordinators) die notwendigen Informationen nach den Artikeln 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung entnehmen:
- Aufstellung der Datenverarbeitungen des Amts der NÖ Landesregierung
- Aufstellung der Datenverarbeitungen der NÖ Bezirkshauptmannschaften
- Erklärung der Abteilungskurzbezeichnungen des Amts der NÖ Landesregierung
Wenn Sie Auskunft über die Datenverarbeitungen wünschen, die Sie betreffen, werden Sie gebeten, die Verarbeitungstätigkeiten anzugeben, auf die sich Ihre Anfrage bezieht. Dies ermöglicht eine möglichst rasche und effiziente Beantwortung Ihrer Anfrage.
Dazu haken Sie bitte in den angegebenen Aufstellungen oder den dort verlinkten "PDF-VERSIONEN" in der Spalte "Auswahl" das Kästchen der jeweiligen Verarbeitungstätigkeiten an, bei denen Sie vermuten, dass Ihre personenbezogenen Daten verwendet werden (z.B. weil Sie die Wohnbauförderung in Anspruch genommen oder eine Verkehrsstrafe erhalten haben). Verwenden Sie bitte zur Bekanntgabe dieser Informationen möglichst die Funktion "Beilage" des Formulars "Allgemeines Anbringen".
Informationen über gesetzliche Beschränkungen von Rechten betroffener Personen:
Folgende Landesgesetze sehen eine Beschränkung von Rechten betroffener Personen nach der Datenschutz-Grundverordnung vor:
- NÖ Landesbürgerevidenzengesetz, LGBl. 0050
- NÖ Volksbegehrens-, Volksabstimmungs- und Volksbefragungsgesetz (NÖ VVVG), LGBl. Nr. 10/2018
- NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO), LGBl. 0300
- NÖ Gemeinderatswahlordnung 1994 (NÖ GRWO 1994), LGBl. 0350
- NÖ Landwirtschaftskammer-Wahlordnung 2018, LGBl. Nr. 1/2019
- NÖ Jagdgesetz (NÖ JG), LGBl. 6500 (nur wenn dies in der Satzung des NÖ Landesjagdverbandes vorgesehen ist)
- NÖ Jagdausschuß-Wahlordnung, LGBl. 6501
- NÖ Fischereigesetz 2001 (NÖ FischG 2001), LGBl. 6550
- NÖ Landarbeiterkammer-Wahlordnung, LGBl. 9005
- NÖ Archivgesetz (NÖ AG), LGBl. 5400
- NÖ Kinder- und Jungendhilfegesetz (NÖ KJHG), LGBl. 9270
Die Datenschutzbehörde wird als nationale Aufsichtsbehörde gemäß Artikel 51 Datenschutz-Grundverordnung eingerichtet. Die Aufgaben einer Aufsichtsbehörde sind insbesondere:
- die Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung zu überwachen,
- auf Anfrage jeder betroffenen Person Informationen über die Ausübung ihrer Rechte aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung zur Verfügung zu stellen oder
- sich mit Beschwerden von betroffenen Personen zu befassen.
Österreichische Datenschutzbehörde
Barichgasse 40-42
1030 Wien
Telefon: +43 1 521 52-25 69
E-Mail: dsb@dsb.gv.at
weiterführende Links
Ihre Kontaktstelle des Landes
Datenschutzkoordinator DDr. Thomas Preiß Landhausplatz 1
3109 St. Pölten E-Mail: dsko@noel.gv.at
Tel.: 02742/9005 - 12469