Entgeltfortzahlung nach einem Großschadensereignis / Bergrettungseinsatz

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, eine Förderung des Landes Niederösterreich für Arbeitnehmerinnen/ Arbeitnehmer, wenn diese als Mitglied einer freiwilligen Einsatzorganisation wegen eines Einsatzes bei einem sogenannten Großschadensereignis bzw. Bergrettungseinsatz von der Diensterfüllung verhindert waren, zu beantragen.

Arbeitgeberinnen bzw. Arbeitgeber bekommen jenen Verlust, der ihnen durch den Wegfall einer Arbeitskraft, die als Mitglied einer freiwilligen Einsatzorganisation wegen eines Einsatzes bei einem sogenannten Großschadensereignis bzw. Bergrettungseinsatz von der Diensterfüllung verhindert sind, entstanden ist, unter bestimmten Voraussetzungen mit einem Pauschalbetrag von € 200,- refundiert.

Die Förderung erfolgt mittels Refundierung eines Pauschalbetrags von € 200,00 pro Tag und Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer.

  • Der Einsatz der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers muss im Zuge eines sogenannten Großschadensereignisses oder Bergrettungseinsatzes erfolgen und dabei durchgehend mindestens acht Stunden betragen. 
  • Die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer muss für den abzugeltenden Tag im Ausmaß des ganzen Arbeitstages nach der vorgesehenen Normalarbeitszeit unter Fortzahlung des Entgelts freigestellt sein.
  • Die Organisation der Antragstellung und Abwicklung erfolgt durch die Abteilungen Feuerwehr und Zivilschutz und Landwirtschaftsförderung des Amtes der NÖ Landesregierung. 
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung. Förderungen können nur nach Maßgabe der vorhandenen Mittel gewährt werden.

 

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Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Feuerwehr und Zivilschutz
Langenlebarner Strasse 106 3430 Tulln E-Mail: post.ivw4@noel.gv.at
Tel: 02742/9005 - 13352
Fax: 02742/9005 - 13520
Letzte Änderung dieser Seite: 20.9.2024
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