NÖ COVID-Hilfsfonds für Corona-Folgen
Mehr als drei Jahre lang haben Corona und die Corona-Maßnahmen das Leben der Bevölkerung in allen Lebensbereichen massiv beeinflusst. Verantwortungsvolle Politik bedeutet, kritisch zurückzublicken, Fehler einzugestehen und aus ihnen zu lernen. Wir wissen, dass durch Corona und eine Reihe von Corona-Maßnahmen Schäden entstanden sind. Die Landesregierung hat daher beschlossen, die im Zuge von Corona gesetzten Maßnahmen aufzuarbeiten und Schritte zu setzen, die entstandene Schäden – so gut dies möglich ist – wieder gut zu machen.
Gemäß dem Arbeitsübereinkommen der ÖVP Niederösterreich und der FPÖ Niederösterreich 2023-2028 hat der NÖ Landtag am 25. Mai 2023 die Errichtung und Einrichtung des „COVID-Hilfsfonds für Corona-Folgen“ in der Höhe von maximal 31,3 Millionen EUR mit Beschluss genehmigt.
Die NÖ Landesregierung hat am 27. Juni 2023 die Richtlinie zum „NÖ COVID-Hilfsfonds für Corona-Folgen“ beschlossen, welche die Grundlage für die Abwicklung der Fondsmittel darstellt.
Information zur Antragstellung
Die Antragsfrist für eine Förderung aus dem NÖ COVID-Hilfsfonds zur Bewältigung der Corona-Folgen endete am 28. Februar 2025. Nach diesem Datum können keine neuen Anträge mehr eingereicht werden.
Das endgültige Auslaufen des Förderprogramms ist für den 31. August 2025 vorgesehen.
Förderzeitraum und Antragstellung
Bereits übermittelte und vollständig eingelangte Anträge werden weiterhin geprüft und bearbeitet. Antragssteller, die fristgerecht einen Antrag eingereicht haben, erhalten eine Rückmeldung zur weiteren Vorgehensweise.
Bei einer Förderung aus dem NÖ COVID-Hilfsfonds für Corona-Folgen handelt es sich um eine einmalige Geldleistung. Der Förderbetrag wird auf das von Ihnen bekanntgegebene Bankkonto überwiesen. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.
- Auf die Gewährung einer Förderung aus dem NÖ COVID-Hilfsfonds für Corona-Folgen besteht kein Rechtsanspruch. Die Förderung wird nach Maßgabe der vorhandenen budgetären Mittel gewährt.
- Die Verwendung für Maßnahmen aus dem Fonds ist ausgeschlossen, wenn für diese Maßnahmen bereits Förderungen oder Kostenersätze aus anderen Mitteln zugesagt oder gewährt wurden. Die entstandenen Aufwendungen dürfen zu nicht mehr als 100% ersetzt werden.
- Wurde die Förderung aufgrund unrichtiger oder falscher Angaben bezogen, ist diese über Aufforderung dem Land Niederösterreich, vertreten durch das Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Gesundheitsstrategie, binnen 14 Tagen rückzuerstatten. Die Förderung kann im Falle eines Fehlers bei der automationsunterstützten Förderungsabwicklung oder bei allen weiteren Bearbeitungsschritten, die irrtümlich erfolgten, ebenso zurückgefordert werden.
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Ihre Kontaktstelle des Landes
Abteilung Gesundheitsstrategie
Landhausplatz 1, Haus 14 3109 St. Pölten E-Mail: coronafonds@noel.gv.at
Hotline: 02742/9005-46877