Förderungen
Erwerb einer Wohnung - Förderungsübernahme
Sie kaufen oder übernehmen eine geförderte Wohnung? Wenn Sie Ihre Förderungswürdigkeit nachweisen, können Sie in die Förderung eintreten.
Erwerb eines Eigenheims - Förderungsübernahme
Sie kaufen oder übernehmen ein gefördertes Eigenheim? Wenn Sie Ihre Förderungswürdigkeit nachweisen, können Sie in die Förderung eintreten.
Ihre Kontaktstelle des Landes:
Amt der NÖ Landesregierung
Bürgerbüro Landhaus Landhausplatz 1, Haus 4, EG (Landhausboulevard) 3109 St. Pölten E-Mail: buergerbuero.landhaus@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-9005 (Bürgerservicetelefon)
Fax: 02742/9005-13610
Bürgerbüro Landhaus Landhausplatz 1, Haus 4, EG (Landhausboulevard) 3109 St. Pölten E-Mail: buergerbuero.landhaus@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-9005 (Bürgerservicetelefon)
Fax: 02742/9005-13610
Letzte Änderung dieser Seite: 31.7.2019