Förderungen
Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in den Sommerferien zu verbessern, gewährt das Land Niederösterreich dem Kindergartenerhalter für den Ferienbetrieb in der 4. bis 6. Woche eine Förderung, wenn aufgrund des Betreuungsschlüssels nach den Bestimmungen gemäß § 23 NÖ Kindergartengesetz 2006 eine zweite Betreuungsperson erforderlich ist. Die neuen Förderrichtlinien treten mit 1. Februar 2023 in Kraft.
Das Land Niederösterreich unterstützt Kindergartenerhalter für die Verbesserung des Personal-Kind-Schlüssels im Kindergarten. Für jede zusätzlich beschäftige Kinderbetreuerin bzw. für jeden zusätzlich beschäftigen Kinderbetreuer in der Kleinkindgruppe oder in einer alterserweiterten Kindergartengruppe wird eine Förderung gewährt. Die neuen Förderrichtlinien treten mit 1. September 2024 in Kraft.
Am 15. Dezember wurden vom Kuratorium des NÖ Schul- und Kindergartenfonds neue Förderrichtlinien im Rahmen der NÖ Kinderbetreuungsoffensive beschlossen, welche mit 1. Jänner 2023 in Kraft getreten sind. Um die erforderlichen Neu- und Zubauten von Kindergärten und Tagesbetreuungseinrichtungen zu ermöglichen, werden Gemeinden und Gemeindeverbänden unter bestimmten Voraussetzungen höhere Förderungen gewährt.
Erhalter von privaten Schulen mit Öffentlichkeitsrecht und privaten Schülerheimen können für Schülerinnen und Schüler der 1. bis 8. Schulstufe eine Beihilfe zur Abdeckung von Aufwendungen, welche nicht aufgrund des Privatschulgesetzes getragen werden, beantragen.
Förderung für NÖ Privatkindergärten und Förderung im Rahmen des verpflichtenden Kindergartenjahres
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Bürgerbüro Landhaus Landhausplatz 1, Haus 4, EG (Landhausboulevard) 3109 St. Pölten E-Mail: buergerbuero.landhaus@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-9005 (Bürgerservicetelefon)
Fax: 02742/9005-13610