Die NÖ Landesregierung hat unter Vorsitz von Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner u. a. folgende Beschlüsse gefasst:

Den niederösterreichischen Gemeinden wurden Bedarfszuweisungen gemäß § 28 FAG 2024 in der Höhe von 4.865.494,90 Euro als Zuschuss zum Haushalt bewilligt.

Dem Gemeindeverband für Aufgaben des Umweltschutzes im Bezirk Mistelbach (GAUM) wurde für die Errichtung des gemeindeübergreifend genutzten Wertstoffzentrums (WSZ) Poysdorf eine Förderung gemäß NÖ Abfallwirtschaftsgesetz in der Höhe von 152.815 Euro genehmigt.

Die Jahresmitgliedsbeiträge 2025 des Landes Niederösterreich bei den NÖ Wasserverbänden wurden in der Höhe von 348.969,48 Euro genehmigt. Durch die Bereitstellung dieser jährlichen Mitgliedsbeiträge wird eine wesentliche Grundlage für eine ordnungsgemäße Instandhaltung der Fließgewässer geschaffen.

Ebenfalls genehmigte die NÖ Landesregierung den vom Kuratorium des NÖ Wasserwirtschaftsfonds beschlossenen Voranschlag für 2025 mit Einzahlungen und Auszahlungen in der Höhe von 21.918.500 Euro. Damit können im Jahr 2025 bestehende und neue Projekte im Bereich der Siedlungswasserwirtschaft und gewässerökologische Maßnahmen gefördert werden.

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