Sportveranstaltung

Professionelle Rahmenbedingungen für Sportaktivitäten bzw. Wettkämpfe im Breiten- und Spitzensport schaffen.

Gegenstand der Förderung ist die anteilige Unterstützung der Kosten für eine effektive und effiziente Umsetzung von überregionalen, nationalen und internationalen Sportveranstaltungen im Breiten- und im Spitzensport in NÖ.

Sportveranstaltungen werden nur in den von der Österreichischen Bundes-Sportorganisation (Sport Austria) anerkannten Sportarten gefördert. In begründeten Ausnahmefällen kann davon abgewichen werden.

Vorinformation für die Förderstelle bei Sportgroßveranstaltungen: Informationsdatenblatt „Bewerbung Sportgroßveranstaltungen" samt Begleittext.

Antragsberechtigt sind NÖ Gemeinden, NÖ Sportvereine und NÖ Sportverbände.

NÖ Gemeinden sind Gebietskörperschaften mit dem Recht auf Selbstverwaltung und zugleich Verwaltungssprengel sowie selbständiger Wirtschaftskörper.

NÖ Sportvereine sind Vereine, deren Zweck ganz oder überwiegend in der Ausübung und Pflege des Sports besteht und die mit einer im Zentralen Vereinsregister (ZVR) vergebenen ZVR-Zahl ausgewiesen sind.

NÖ Sportverbände sind Vereine, in denen sich in der Regel Sportvereine zur Verfolgung gemeinsamer Interessen zusammenschließen. 

Das Ausmaß der Förderung liegt zwischen 5% bis maximal 20% der anerkannten förderbaren Kosten.

Förderquote bei Schwerpunktprojekten  bis zu maximal 33,33% der anerkannten förderbaren Kosten:

  • Sportgroßveranstaltungen von internationaler und gesamtösterreichischer Bedeutung insbesondere Olympische Spiele, Welt- und Europameisterschaften bzw. Österreichische Staatsmeisterschaften;
  • Sportgroßveranstaltungen für Kinder und Jugendliche, insbesondere in den Grundsportarten;
  • Kombinierte Sportveranstaltungen Allgemeine Klasse und Kinder- und Jugendbewerbe;
  • Organisationsübergreifende (z.B. Sportdach- und fachverbände) und/oder sektorenübergreifende (z.B. mit Gesundheit, Bildung, Tourismus) Kooperationsveranstaltungen;
  • Sportveranstaltungen nach aktuellen Green-Event-Standards.

Bagatellgrenze: Sportveranstaltungen mit anerkannten förderbaren Kosten von weniger als EUR 3.000,00 werden nicht gefördert.

Die Onlinebewerbung über den NÖ Veranstaltungskalender Bewegung und Sport, ein Vermarktungstool für VeranstalterInnen sowie eine Informationsplattform für die NiederösterreicherInnen, wird empfohlen

Förderanträge können laufend bei der Förderstelle eingereicht werden. Sie sind rechtzeitig, jedoch spätestens 1 Monat vor der Veranstaltung bei der Förderstelle einzubringen.

Abrechnungsunterlagen sind bis spätestens 3 Monate nach Ende der Veranstaltung beizubringen.

Der Antrag ist bei der Förderstelle einzubringen und hat zu enthalten:

  • Antragsformular
  • Veranstaltungskonzept
  • Beilage Einreichung „Planbudget“ (elektronisch)
  • Urkunde „Sauberhafte Feste“

Abrechnungsunterlagen sind bis spätestens 3 Monate nach Ende der Veranstaltung beizubringen:

  • Veranstaltungsendbericht
  • Sachbericht: Ergebnisliste, TeilnehmerInnenbericht (elektronisch), Ausweis der Medienkontakte, Nachweise zu spezifischen Schwerpunkten, z.B. Green-Event N.Check Maßnahmen/Umsetzungsbericht

    (bei Antragstellung bis Ende April 2022)
    Neu: ab 01.05.2022: Als Nachweis für den spezifischen Schwerpunkt Green Event - Sauberhafte Feste sind drei Fotos von der Veranstaltung in Bezug auf Abfalltrennung, Mehrweggeschirr sowie die Verwendung des Logos „Sauberhafte Feste“ für Veranstaltungsprogramm/Flyer/Plakate vorzulegen.

  • Abrechnung (tatsächliche Einnahmen und Ausgaben nach den Kostenpositionen des Planbudgets – Finanzbericht elektronisch)
  • Rechnungsaufstellung über die Gesamtkosten der Veranstaltung
  • Abrechnungsbelege (Rechnungsbelege im Original mindestens in Förderhöhe, Zahlungsbelege in Kopie)
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Ihr Kontakt zum Thema NÖ Sportförderungen

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Sport
Landhausplatz 1, Haus 13 3109 St. Pölten Email: post.wst5@noel.gv.at
Tel.: 02742/9005 - 12597
Letzte Änderung dieser Seite: 1.7.2024
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