Poolbefüllungen bei Wassermangel
Wassermangel stellt für die Gemeinden als Wasserversorger eine besondere Herausforderung dar. Primäres Ziel ist, die Bürgerinnen und Bürger mit ausreichend Trinkwasser zu versorgen.
Für u.a. Poolbefüllungen (Nutzwasser) können daher – abhängig von den regionalen Verhältnissen – Einschränkungen notwendig sein. So kann die jeweilige Gemeinde im Rahmen des NÖ Wasserleitungsanschlussgesetzes bzw. der Gemeindewasserleitungsordnungen den Wasserbezug dafür z.B. zeitlich begrenzen, Anmeldungen für die Befüllungen vorsehen oder – bei unbedingter Notwendigkeit – auch untersagen.
Nehmen sie daher vor einer Poolbefüllung Kontakt mit ihrer Gemeinde als Wasserversorger auf und erkundigen sie sich über mögliche einschränkende Maßnahmen.
Ihre Kontaktstelle des Landes
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wasserrecht und Schifffahrt Landhausplatz 1, Haus 8 3109 St.Pölten E-Mail: post.wa1@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-14440
Fax: 02742/9005-14440
Abteilung Wasserrecht und Schifffahrt Landhausplatz 1, Haus 8 3109 St.Pölten E-Mail: post.wa1@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-14440
Fax: 02742/9005-14440
Letzte Änderung dieser Seite: 4.5.2023