Abfallwirtschaftsförderung
Ziel der Förderungsaktion im Sinne des §7 NÖ Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) 1992 ist es, die im NÖ AWG 1992 vorgegebenen Ziele und Grundsätze umzusetzen und Investitionen und Maßnahmen zu fördern, die eine Abfallvermeidung und –verwertung bewirken.
Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die wichtigsten Förderungen:
| Fördersatz | Max. Förderhöhe | |||
---|---|---|---|---|---|
WSZ-Neubau | pro angeschlossenem EW € 7,- Zuschlag Koop. € 70.000,- Basisförderung € 10.000,- | € 170.000,- (bei 100 erreichten Punkten) | |||
WSZ-Umbau |
| € 127.500,- (bei 100 erreichten Punkten) | |||
Grünschnittlagerplätze |
| € 35.000,- | |||
Geschirrmobil |
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Im Downloadbereich finden Sie unter anderem die "Leitlinie für die Förderung von öffentlichen Wertstoffzentren", als auch ein "Informationsblatt zur Förderung von Geschirrmobilen".
Häufige gestellte Fragen zur Förderung von Wertstoffzentren
Mit dem Niederösterreichischen Abfallwirtschaftsplan 2016-2020 wurde beschlossen, die Weiterentwicklung von Altstoffsammelzentren (ASZ) zu regionalen Wertstoffzentren (WSZ) und damit den Wandel hin zu einer nachhaltigen Ressourcenwirtschaft in NÖ voranzutreiben. Um dieses Ziel zu erfüllen, wurden mit März 2024 die Grundsätze zur Förderung von Wertstoffzentren neu gestaltet.
WSZ-Neubau, WSZ-Umbau.
Kommunale Betreiber von Wertstoffzentren (Gemeinden und Gemeindeverbände).
Die Vergabe von Fördermitteln erfolgt im Rahmen der „Richtlinie zur Förderung von abfallwirtschaftlichen Maßnahmen im Sinne des § 7 NÖ Abfallwirtschaftsgesetz 1992“.
Details finden Sie in der nachstehenden Leitlinie im Downloadbereich.
Wichtig ist, dass entsprechende Ansuchen vor Projektbeginn an das Amt der NÖ Landesregierung übermittelt werden.
WSZ-Neubau:
Für die Errichtung von Wertstoffzentren (WSZ) wird eine Basisförderung von € 10.000,- gewährt. Kooperationsprojekte zur gemeinsamen Nutzung des Wertstoffzentrums von zumindest zwei Gemeinden erhalten einen Zuschlag in der Höhe von € 75.000,-. Je angeschlossener EinwohnerIn wird ein Förderbetrag in Höhe von € 7,- berücksichtigt (max. 10.000 EW). Verbandsbetriebene WSZ bekommen zudem einen Bonus von € 10.000,-. Wird eine Weitergabe von Re-Use fähigen Waren am WSZ angeboten, werden zusätzlich € 5.000 gefördert. Die mögliche Förderhöhe eines Projekts beträgt dementsprechend bis zu € 170.000,-. Die Fördervorhaben werden nach einem Punktesystem bewertet, wobei für nicht erreichte Punkte ein prozentueller Abzug von der maximal möglichen Förderhöhe erfolgt.
WSZ-Umbau:
Bis zu 75 % der Förderung für den Neubau.
Downloads
- Download: Informationsblatt Förderung Geschirrmobil (pdf, 0.2 MB)
- Download: Qualitätskriterien für ein „Geschirrmobil-light“ (pdf, 1.4 MB)
- Download: Leitlinie für die Förderung von öffentlichen Wertstoffzentren (WSZ) (pdf, 2.9 MB)
- Download: Beispiel Tulln Wertstoffzentren Verbandskonzept (pdf, 0.8 MB)
- Download: Beispiel Entwurfsplan Wertstoffzentrum Große Tulln (pdf, 0.9 MB)
- Download: Richtlinien zur Förderung abfallwirtschaftlicher Maßnahmen (doc, 0.1 MB)
Ihre Kontaktstelle des Landes für Abfallwirtschaft
Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft Landhausplatz 1, Haus 16
3109 St. Pölten
E-Mail: post.ru3@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-14226
Fax: 02742/9005-14350