Klimaeffekte von Ernährung und Lebensmittelabfällen in NÖ
Umweltbundesamt Studie "Klimabilanz ausgewählter Lebensmittel"
Lebensmittel verursachen Treibhausgas-Emissionen
Lebensmittel verursachen entlang ihrer gesamten Wertschöpfungskette Treibhausgas-Emissionen (THG-Emissionen). Dabei hat nicht nur die Herstellung Auswirkungen auf das Klima, signifikante Treibhausgas-Emissionen entstehen auch bei der Verarbeitung und dem Transport von Lebensmitteln, sowie bei der Lagerung, dem Handel und der Zubereitung. Individuelle Ernährungsstile haben unterschiedliche Folgewirkungen auf das Klima. Im Durchschnitt verursachen die Ernährungsgewohnheiten eines Europäers bzw. einer Europäerin rund zwei Tonnen THG-Emissionen pro Jahr.
Expert*innen des Umweltbundesamtes haben für das Land Niederösterreich die Klimaeffekte ausgewählter Lebensmittel wie Weizen, Gemüse und Rindfleisch näher analysiert. Besonderer Fokus der Studie lag auch auf der Erhebung von Klimaeffekten von weggeworfenen Lebensmitteln. Denn jährlich landen in NÖ pro Einwohner*in rund 70 kg Nahrungsmittel im Müll, obwohl diese oftmals noch genießbar wären. Alleine der erzeugte Klimaeffekt durch diese Abfälle entspricht etwa 30 Kilogramm Treibhausgase pro Niederösterreicherin und Niederösterreicher pro Jahr. Hochgerechnet auf das gesamte Bundesland bedeutet dies, dass das Wegwerfen von genießbaren Lebensmittel in den Restmüll jährlich die gleichen Treibhausgasemissionen bewirkt, wie zusätzliche 30.000 Autos auf Niederösterreichs Straßen.
Tipps für die klimaschonende und abfallarme Ernährung:
- Achten Sie darauf was und wieviel Sie kaufen – denn jeder Griff ins Regal ist ein Auftrag an den Hersteller das gekaufte Produkt nachzuproduzieren.
- Bevorzugen Sie Gemüse, Obst, Fleisch und Milchprodukte aus der Region.
- Setzen Sie bei Gemüse und Obst auf ein saisonales Angebot.
- Kaufen Sie nach Möglichkeit unverpackte Lebensmittel.
- Greifen Sie seltener zu Tiefkühlkost, Fertigprodukte und Dosen.
- Achten Sie auf die richtige Lagerung von Lebensmittel.
- Werfen Sie Produkte, deren Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten ist, nicht gleich weg.
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