Leitfaden zur Sammlung von Li-Batterien auf Wertstoffzentren
Neue Abfallbehandlungspflichtenverordnung ab 07.10.2017
Lagerung von Li-Batterien
In NÖ gibt es aktuell rund 400 registrierte kommunale Batteriesammelstellen. An diesen Sammelstellen werden derzeit bereits Li-Batterien übernommen und gelagert und es ist zu erwarten, dass der Anteil an gesammelten Li-Batterien weiter steigen wird.
Mit der Novelle der Abfallbehandlungspflichtenverordnung (AbfallBPV) vom 07. April 2017 (BGBl. II Nr. 102/2017), welche mit 07. Oktober 2017 in Kraft trat, werden neue Anforderungen an die Sammlung- und Lagerung von Li-Batterien definiert.
Der vorliegende Leitfaden gibt organisatorische und bauliche Anforderungen wieder, die bei der Lagerung (und Sammlung) von Li-Batterien auf Wertstoffzentren zu berücksichtigen sind.
Immer wieder führen falsch entsorgte Li-Batterien zu Bränden von Müllbehältern, Müllahrzeugen oder Behandlungsanlagen.
Unter LITHIUM-INFO finden Sie nähere Informationen zum Thema „richtige Entsorgung von Li-Batterien“. Ebenso finden Sie unter den Downloads Informationen und Tipps zum richtigen Umgang mit Li-Batterien - denn Lithiumbatterien sind brandgefährlich und gehören nicht in den Hausmüll.
Downloads
- Download: Grundsätze der Lagerung von Li-Batterien (pdf, 1.1 MB)
- Download: Li-Batterien: Tipps für den richtigen Umgang - Folder (pdf, 2.5 MB)
- Download: Li-Batterien: Tipps für den richtigen Umgang - Poster (pdf, 2.4 MB)
- Download: Li-Batterien: Tipps für den richtigen Umgang - Poster kurzgefasst (pdf, 2.4 MB)
Ihre Kontaktstelle des Landes für Abfallwirtschaft
Abt. Umwelt- und Energiewirtschaft Landhausplatz 1, Haus 16 3109 St. Pölten E-Mail: post.ru3@noel.gv.at
Tel: 02742/9005 - 14201
Fax: 02742/9005 - 14350