09.04.2025 | 09:15

Arbeiten für Geh- und Radwegverbindung Thaya-Jarolden abgeschlossen

Wichtiges Projekt zur Förderung des Alltagsradverkehrs

Zur Förderung des Alltagsradverkehrs zwischen der Ortschaft Jarolden und der Weiterführung nach Thaya bzw. Waidhofen an der Thaya über die NÖ Hauptradroute „Thayarunde“ wurde ein bestehender unbefestigter Wirtschaftsweg als Fahrradstraße ausgebaut. Dieser rund 2,8 Meter breite Erd- und Wiesenweg entsprach nicht den Qualitätsanforderungen für Radverkehrsanlagen. Ein Befahren mit dem Fahrrad war nur eingeschränkt möglich. Aus diesem Grund hat sich die Marktgemeinde Thaya, unterstützt durch die Radwegförderung des Landes Niederösterreichs entschlossen, in diesem Bereich eine Fahrradstraße zu errichten. Gottfried Waldhäusl, der 2. Präsident des NÖ Landtages, hat kürzlich gemeinsam mit Vizebürgermeister Franz Strohmer und dem NÖ Straßenbaudirektor DI Josef Decker die neue Fahrradstraße im Gemeindegebiet von Thaya offiziell ihrer Bestimmung übergeben.

Das Projekt beginnt bei der Kreuzung mit der Landesstraße L 8124 und verläuft in westlicher Richtung bis zur Anbindung an die NÖ Hauptradroute „Thayarunde“. Die Fahrradstraße wurde mit einem entsprechenden Konstruktionsaufbau in einer Breite von drei Metern mit einem beidseitigen Bankett von bis zu 0,5 Metern ausgeführt. Die Arbeiten für den rund 600 Meter langen Abschnitt wurden von der Firma Leithäusl durchgeführt. Die Förderabwicklung erfolgte durch den NÖ Straßendienst. Die Gesamtkosten beliefen sich auf rund 130.000 Euro, wobei 70 Prozent vom Land Niederösterreich und 30 Prozent von der Marktgemeinde Thaya getragen werden. Die für den Bau benötigten Flächen wurden von den betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern zur Verfügung gestellt. Die Kosten für die Grundeinlösen wurden von der Marktgemeinde Thaya getragen.

Gemäß § 67 StVO 1960 ist in Fahrradstraßen außer dem Fahrradverkehr grundsätzlich nur das Befahren zum Zweck des Zu- und Abfahrens erlaubt. Das heißt, das reine Durchfahren ist nicht gestattet, wobei man Ausnahmen definieren kann. In diesem Bereich wurde die Ausnahme „Zufahrt für landwirtschaftliche Fahrzeuge gestattet“ verordnet. Zusätzlich dürfen Lenker von Fahrzeugen in Fahrradstraßen nicht schneller als 30 Stundenkilometer fahren und Radfahrer dürfen weder gefährdet noch behindert werden.

Nähere Informationen beim NÖ Straßendienst unter 0676/812-60141, Gerhard Fichtinger, und E-Mail gerhard.fichtinger@noel.gv.at

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