ESF+ Call aus Niederösterreich: Fit im Handwerk JTF

Das Land Niederösterreich, vertreten durch das Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, Abt. Arbeitsmarkt, als zwischengeschaltete Stelle (ZWIST) des Europäischen Sozialfonds und nationaler Kofinanzierungspartner lädt interessierte Förderungswerberinnen und Förderungswerber ein, einen Förderungsantrag zur Durchführung von “Fit im Handwerk JTF” einzureichen.

Im Rahmen der Projekte an 2 Standorten der Region AT122 Niederösterreich-Süd (Wr. Neustadt und Neunkirchen) sollen armutsbetroffene und armutsgefährdete Personen ab 18 Jahre (Arbeits- und Ausbildungslose bzw. –suchende) schrittweise durch Qualifizierung in mindestens einen berufsspezifischen Bereich mit dem Schwerpunkt ökologischer Nachhaltigkeit, Green Jobs und/oder Kreislaufwirtschaft und unterschiedlichen Beschäftigungsformen an den Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt herangeführt werden.

Die Projektphasen unterteilen sich in Clearing, Qualifizierung und Beschäftigung. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten begleitend Vermittlungsunterstützung und sozialpädagogische Betreuung und Beratung.

Förderzeitraum: 01.01.2024 – 31.12.2027 mit Verlängerungsoption

Einreichfrist: 10.07.2023 – 31.08.2023

Die Einreichung erfolgt elektronisch über die ESF Datenbank IDEA, über diese Datenbank sind auch alle relevanten Dokumente für den Projektantrag downloadbar.

Weitere Infos finden Sie auf der ESF-Homepage der Verwaltungsbehörde unter: ESF Förderungen und Vergaben


Frage 1:

Betrifft Projektansuchen

Müssen die Arbeitsplatzbeschreibungen für die Schlüsselkräfte bereits mit dem Projektansuchen mit hochgeladen werden, oder reicht es wenn diese im Projektkonzept dargestellt sind?

Antwort zu Frage 1:

Bestmöglich sollten die Arbeitsplatzbeschreibungen mit dem Antrag in IDEA abgegeben werden. Liegen Arbeitsplatzbeschreibungen bis zum Ende der Einreichfrist nicht zeitgerecht vor, sind zumindest die Beschreibung der Tätigkeiten des jeweiligen Personals, die Zustimmungserklärung sowie die notwendigen Qualifikationsnachweise einzureichen.

Vor Projektstart bzw. vor dem Personaleinsatz sind jedoch die unterfertigten Arbeitsplatzbeschreibungen inkl. aller notwendigen Dokumente (unterfertigter Dienstvertrag bzw. Zusatz zum Dienstvertrag, ÖGK-Anmeldung, etc.) über IDEA vorzulegen und nach entsprechender Prüfung durch die ZwiSt freizugeben. Sollte eine rechtzeitige Prüfung vor Einsatz durch die ZwiSt nicht mehr möglich sein, ist das Personal bis zur Freigabe nicht förderbar.

Frage 1:

Betrifft Budget – SEK Sätze

als Beilage der Ausschreibung sind die SEK Sätze beigefügt. Bei einer aktuellen Abrechnung, eines ESF geförderten Projektes, in der Datenbank ZWIMOS waren diese für den Zeitraum 01.05.2022-30.04.2023 jedoch bereits höher.  

Wir erlauben uns dies wie folgt darzustellen (siehe auch Anhang):

Position Zeitraum SEK Satz gem. ZWIMOS SEK Satz gem. Ausschreibungsunterlage
Projektleitung  01.05.22-30.04.23 63,60 60,40
Schüsselkraft 01.05.22-30.04.23 47,74 46,58

Wir ersuchen um Information welcher SEK Satz für die Planung angewandt werden soll bzw. ob es bereits eine aktuellere Version der Übersicht gibt (auf der Homepage des ESF konnten wir nur die Sätze gem. Beilage finden)?

Gemäß Ausschreibungsbeilage werden die SEK Sätze jährlich mit ca. 2% indexiert. Nach unserem Informationsstand werden diese jedoch anschließend mit einem Durchschnitt der Kollektivvertragsabschlüsse von BABE und SWÖ indexiert. Ist es möglich die SEK Sätze entsprechend der zu erwartenden KV Abschlüsse zu indexieren oder sind die angegebenen SEK Sätze gem. Beilage zu verwenden?

Sollten die SEK Sätze gem. Ausschreibungsunterlage zur Anwendung kommen ersuchen wir um Information ob im laufenden Projekt eine Anpassung des Förderbetrages im Falle von höheren Indexierungen möglich ist.  

Antwort zu Frage 1:

Die SEK-Kostensätze sind gemäß Anhang zu verwenden, die Kostensätze sind zwar geringer, der Stundenteiler von 1680 wurde hingegen auf 1720 in der aktuellen ESF-Periode erhöht. Die 1720 hat den Vorteil bei der Prozentabrechnung, dass die Aliquotierung von Vollzeitkräften, sofern das VZÄ niedriger ist als 40 Stunden, wegfällt und bei anteiligen Personal wird die Beschäftigung in Relation zur Vollzeitbeschäftigung gem. KV gestellt und ergibt somit bei der Prozentmethode einen höheren abrechenbaren Wert, obwohl der Stundensatz niedriger ist.

2022 gibt eine Indexierung von 2 % vor, für die Folgejahre werden die Sätze jährlich angepasst, um Änderungen in den Kollektivverträgen BABE und SWÖ Rechnung zu tragen - die Berechnung der Kosten im Finanzplan für die Einreichung des Förderantrages ist entsprechend der SEK-Kostensätze lt. Anhang zu tätigen.

Eine Erhöhung des maximalen Förderbetrages ist nur im Falle einer Aufstockung und/oder Verlängerung möglich.



Frage 1:

Betrifft Budget – Kosten für Transitarbeitskräfte

Laut Call stehen für den Zeitraum 2023-2027 in Summe 3.000.000 EUR an Budget zur Verfügung. Sind die Kosten für die Transitarbeitskräfte (Beschäftigungsphase) Teil dieser Summe?

Antwort zu Frage 1:

Die Kosten für die Transitarbeitskräfte sind als Teil der Gesamtbudgetsumme zu verstehen. Dies geht auch aus der Vorlage des Finanzplanes (siehe Dokumente „Vorlage Finanzdetailplan“ in IDEA) hervor.


Frage 2:

Betrifft Beschäftigungsphase - Transitarbeitskräfte

In der Beschäftigungsphase sollen die Teilnehmenden beim Träger „beschäftigt“ werden. Ist dies auch analog zum Ablauf in der überbetrieblichen Lehrausbildung möglich, dass das Dienstverhältnis mit dem Träger besteht, die Arbeit an sich aber bei Kooperationsfirmen (Tätigkeiten und Rahmenbedingungen werden in Vereinbarungen festgehalten) ausgeübt werden? 

Antwort zu Frage 2:

Diese Vorgehensweise ist grundsätzlich möglich. Sollten Aufträge für Kooperationsfirmen übernommen werden und dadurch Einnahmen entstehen, sind diese im Finanzplan zu berücksichtigen.
Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass es sich um ein Qualifizierungs- und Beschäftigungsprojekt handelt, die Hauptleistung auch im Bereich Beschäftigung durch den/die ProjektträgerIn mit eingereichten Personal erbracht wird, die Weitergabe von Kernkompetenzen an Dritte ist unzulässig. Somit ist das Projekt auch zu einer Arbeitskräfteüberlassung abzugrenzen.


Frage 3:

Betrifft Anzahl Teilnehmende und Budget pro Projektstandort

Gehen wir recht in der Annahme, dass sich die Personenanzahl von 200 Teilnehmer*innen auf beide Projektstandorte (Wr. Neustadt und Neunkirchen) für den angegebenen Durchführungszeitraum (01.01.2024 - 31.12.2027) bezieht. Oder sind 200 Personen je Standort für den Durchführungszeitraum (01.01.2024 - 31.12.2027) gemeint?

Antwort zu Frage 3:

Sowohl die Gesamtzahl der Teilnehmenden von 200 Personen als auch das Projektbudget iHv 3.000.000 Euro beziehen sich auf den Durchführungszeitraum von 01.01.2024 bis 31.12.2027 und sind pro Projektstandort zu verstehen.

Je Projektstandort sind 200 Teilnehmende der Zielwert.

Ihre Kontaktstelle des Landes

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Arbeitsmarkt
Landhausplatz 1, Haus 9 3109 St. Pölten E-Mail: post.esf@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-13613
Fax: 02742/9005-13777
Letzte Änderung dieser Seite: 18.10.2023
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