Spezielle Nutzungsbedingungen für Park&Ride- und Bike&Ride-Anlagen 

Auf einigen Park&Ride-Anlagen bestehen Sonderregelungen für die Benutzung. Dies betrifft in erster Linie Anlagen, auf denen widmungsfremde Nutzung in erheblichem Ausmaß vorliegt. 

Viele Park&Ride-Anlagen erreichen mittlerweile ihre Kapazitätsgrenze. Zudem werden manche Anlagen auch zum dauerhaften Abstellen von Pkw benutzt, ohne entsprechende Weiterfahrt mit einem öffentlichen Verkehrsmittel. Aus diesem Grund hat das Land NÖ gemeinsam mit den ÖBB und weiteren Partnern Lösungen entwickelt, um standortbezogen reagieren zu können. 

24 Stunden Parkdauer

Die maximale Parkdauer der Park&Ride-Anlagen in Schwechat und in Fischamend beträgt 24 Stunden.  

Beim Abstellen des KFZ sind mittels Parkuhr Datum und Uhrzeit des Eintreffens sichtbar hinter der Windschutzscheibe anzuzeigen. Bei Erstbenutzung der Anlage ohne Parkuhr kann diese durch einen handgeschriebenen Zettel mit Datum und Uhrzeit ersetzt werden. Für Kontrollzwecke ist zusätzlich der gültige Fahrschein bis nach der Ausfahrt bereitzuhalten. Die Parkuhr erhalten Sie beim Bürgerservice im Stadtamt. 

Bei Überschreitung der maximal zulässigen Abstelldauer oder bei Fehlen der entsprechenden Berechtigung (Parkuhr) wird ein Entgelt von € 50,- für den ersten Tag eingehoben. Für jeden weiteren Tag steigt das Entgelt um jeweils € 10,- pro Tag. Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt. 

Diese abweichenden Nutzungsbedingungen sind bis auf Widerruf in Kraft. Die Kontrolle der Einhaltung erfolgt durch die Stadtgemeinden Schwechat und Fischamend bzw. durch beauftragte Kontrollfirmen. 

Elektronisches Zutrittssystem

Park&Ride-Anlagen sind den Kundinnen und Kunden des Öffentlichen Verkehrs vorbehalten (widmungskonforme Nutzung). Diese widmungskonforme Nutzung wird an einzelnen Standorten mit Hilfe eines elektronischen Zutrittssystems kontrolliert und sichergestellt. Dieses Kontrollsystem ist derzeit u. a. in St. Pölten, Wiener Neustadt, Amstetten, Hollabrunn, Korneuburg, Baden, Mödling, Leobersdorf, Klosterneuburg, St. Valentin und Melk installiert. 

Das System erfasst die einfahrenden Fahrzeuge automatisch anhand des Kfz-Kennzeichens. Beim Ausfahren muss der gültige ÖV-Fahrschein oder eine Dauerfahrkarte (Klimaticket, Jahreskarte o. ä.) beim Lesegerät an der Ausfahrtsäule vorgewiesen werden. Dauerfahrkarten müssen dabei auf einer Anlage nur beim erstmaligen Ausfahren gezeigt werden. Die kostenlose (durchgehende) Parkdauer auf derartigen Anlagen beträgt 5 Tage. Ab dem 6. Tag ist eine Nutzungsgebühr von € 3,- pro Tag zu entrichten.  Ist kein gültiges ÖV-Ticket vorhanden, wird die für diesen Fall festgelegte Nutzungsgebühr von € 50,- pro Tag (max. 3 Tage = € 150,-) fällig. 

   

 

weiterführende Links

Ihre Kontaktstelle des Landes für Park&Ride/Bike&Ride

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Raumordnung und Gesamtverkehrsangelegenheiten 
Landhausplatz 1, Haus 16 3109 St. Pölten E-Mail: post.ru7@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-14267
Fax: 02742/9005-14950
Letzte Änderung dieser Seite: 24.1.2024
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