Elektrizitätswirtschaftliche Konzession

 

Allgemeine Informationen

Wer ein Verteilernetz betreiben will, benötigt dafür eine Konzession der Behörde (elektrizitätswirtschaftliche Konzession).

Voraussetzungen

  1. der Konzessionswerber muss in der Lage sein
    - eine kostengünstige, sichere und ausreichende Verteilung zu gewährleisten und
    - den mit dem Betrieb eines Netzes verbundenen Pflichten nachzukommen
  2. es darf für das in Aussicht genommene Gebiet noch keine Konzession zum Betrieb eines Verteilernetzes bestehen
  3. ist der Konzessionswerber eine natürliche Person, so muss er
    - eigenberechtigt sein und das 24. Lebensjahr vollendet haben
    - österreichischer Staatsbürger oder Staatsangehöriger eines anderen EU-Mitgliedstaates oder EWR-Vertragsstaates sein
    - seinen Hauptwohnsitz im Inland oder einem anderen EU-Mitgliedstaat oder EWR-Vertragsstaat haben.
    Er darf von der Ausübung der Konzession nicht ausgeschlossen sein
  4. ist der Konzessionswerber eine juristische Person oder eingetragene Personengesellschaft, so muss er
    - seinen Sitz im Inland oder einem anderen EU-Mitgliedstaat oder EWR-Vertragsstaat haben und
    - für die Ausübung der Konzession einen Geschäftsführer oder Pächter bestellt haben

Fristen

Die Behörde muss innerhalb von sechs Monaten ab Vorliegen eines vollständigen Antrages entscheiden.

Zuständige Stellen

Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Anlagenrecht, Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten.

Verfahrensablauf

Die Erteilung der Konzession muss schriftlich beantragt werden. Vor der Entscheidung sind die Wirtschaftskammer Niederösterreich, die Kammer für Arbeiter und Angestellte für Niederösterreich, die Niederösterreichische Landes-Landwirtschaftskammer und die Interessensvertretungen der Niederösterreichischen Gemeinden anzuhören.

Erforderliche Unterlagen

Die Erteilung der elektrizitätswirtschaftlichen Konzession ist schriftlich zu beantragen. Dem Antrag müssen folgende Unterlagen angeschlossen werden:

  • bei natürlichen Personen Urkunden zum Nachweis von Namen, Alter und Staatsangehörigkeit
  • bei juristischen Personen Urkunden zum Nachweis ihres Bestandes
  • ein Plan über das vorgesehene Verteilergebiet mit Darstellung der Gebietsgrenzen im Maßstab 1 : 25.000
  • Angaben über die Struktur, die Anzahl der Kunden und die zu erwartenden Kosten; Angaben darüber, ob die vorhandenen und geplanten Verteileranlagen eine kostengünstige, ausreichende und sichere Verteilung erwarten lassen
  • Wenn an das Verteilernetz mehr als 100.000 Kunden angeschlossen sind, ein „Gleichbehandlungsprogramm" (ein diskriminierendes Verhalten Kunden gegenüber soll ausgeschlossen werden).

Kosten

  • Gebühren für Antrag und Projektunterlagen (richten sich nach dem Umfang der Unterlagen)
  • Verwaltungsabgabe: € 392,43

Zusätzliche Informationen

Das Recht zur Ausübung der elektrizitätswirtschaftlichen Konzession ist ein persönliches Recht und grundsätzlich nicht übertragbar.
Der Konzessionsinhaber kann die Konzession einem Pächter übertragen, der sie in eigenem Namen und auf eigene Rechnung ausübt. Ebenso kann der Konzessionsinhaber für die Ausübung der Konzession einen Geschäftsführer bestellen. Die Übertragung an einen Pächter und die Bestellung eines Geschäftsführers werden erst mit Genehmigung durch die Behörde wirksam.

Die erteilte Konzession kann durch die Behörde unter bestimmten Voraussetzungen wieder entzogen werden. Ebenso ist eine Untersagung des Netzbetriebes möglich.

Die Konzession endet

  • mit dem Tod des Konzessionsinhabers,
  • dem Untergang der juristischen Person oder der Auflassung der Personengesellschaft, die die Konzession ausübt,
  • durch Zurücklegung,
  • durch Entzug oder
  • durch Untersagung des Netzbetriebes.

Rechtsgrundlagen

§§ 53 bis 64 NÖ Elektrizitätswesengesetz 2005

Formular

weiterführende Links

Ihre Kontaktstelle des Landes für Energiefragen

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht
Landhausplatz 1, Haus 16 3109 St. Pölten E-Mail: post.wst1@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-14501
Fax: 02742/9005-14996
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