Förderung von familienspezifischen Aktivitäten

Wir unterstützen sie finanziell bei Aktionen und Projekten, die für Familien sind.

Wir unterstützen sie finanziell bei Aktionen und Projekten, die für Familien sind. Der Inhalt der Aktion soll sich an ein Thema, das für Familien wichtig ist, richten. Die Aktivitäten müssen einen Bezug zu Niederösterreich haben oder die TeilnehmerInnen vorwiegend aus Niederösterreich stammen.

Die Förderung muss im öffentlichen Interesse sein

Ein regionaler Wirkungsbereich im Bundesland Niederösterreich muss gegeben sein

Anbringung des LOGOS des Landes NÖ mit dem Förderhinweis „Gefördert aus Mitteln des Landes Niederösterreich" auf sämtlich geeigneten Medien

Bereitschaft zur Kooperation/Vernetzung mit anderen Familieneinrichtungen

Die Finanzierung muss überwiegend gesichert sein

  • Übermittlung des ausgefüllten Antragsformulares (Download am Ende der Seite)
  • Detaillierte Projektbeschreibung
  • Finanzierungsplan mit allen zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben
  • Bekanntgabe einer aktuellen Bankverbindung
  • Vereinsstatuten und sonstige Nachweise über den/die AntragstellerIn

Nach Gewährung einer Subvention muss die widmungsgemäße Verwendung einer vergebenen und angenommenen Förderung durch eine detaillierte Gegenüberstellung sämtlicher Einnahmen und Ausgaben nachgewiesen werden. Originalbelege in der jeweils vergebenen Förderhöhe sind innerhalb der von der zuständigen Abteilung gesetzten Frist beizulegen. Die Niederösterreichische Landesregierung und ihre Kontrollinstanzen sind berechtigt, in sämtliche das geförderte Projekt betreffende Unterlagen Einsicht zu nehmen. Der Förderungsbetrag muss unverzüglich zurückerstattet werden, falls die Förderung auf Grund unwahrer oder unvollständiger Angaben gewährt wurde oder falls gegen die Allgemeinen Richtlinien für Förderungen des Landes Niederösterreich verstoßen wird. Mit Annahme des Finanzierungsbeitrages verpflichtet sich der/die FörderungsnehmerIn zur widmungsgemäßen Verwendung der Förderung unter Beachtung der Grundsätze der Richtigkeit, Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit. Es besteht keinerlei Rechtsanspruch auf die Vergabe einer Subvention!

Downloads

Ihr Kontakt zum Thema familienspezifische Förderung

Amt der NÖ Landesregierung
 Abteilung Soziales und Generationenförderung
Landhausplatz 1, Haus 14 und Haus 15B  3109 St. Pölten E-Mail: generationenfoerderung@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-13303 und 16560
Fax: 02742/9005-16220
Letzte Änderung dieser Seite: 3.3.2020
© 2024 Amt der NÖ Landesregierung