Airbag

Änderungen am Airbag

Austausch der Airbags auf gleiche Type

  • Werkstättenbestätigung einer Vertragswerkstätte oder einer gleichwertigen Werkstätte aufbewahren
  • keine Eintragung im Genehmigungsdokument(Typenschein, Einzelgenehmigungsbescheid oder Bestätigung für die Zulassung) erforderlich


Austausch der Airbags auf andere, nicht gleiche Type

  • Werkstättenbestätigung einer Vertragswerkstätte, Genehmigungsdokument(Typenschein, Einzelgenehmigungsbescheid oder Bestätigung für die Zulassung) und einen formlosen Antrag per Post an

    Amt der NÖ Landesregierung
    Abteilung für technische Kraftfahrzeugangelegenheiten
    Landhausplatz 1
    3109 St. Pölten

schicken.

  • Nach erfolgter Eintragung im Genehmigungsdokument wird dieses wieder an den Antragsteller zurückgeschickt.



Wir bitten um Bekanntgabe Ihrer Telefonnummer für eine raschere Bearbeitung.


Ihre Kontaktstelle des Landes für Kraftfahrzeugangelegenheiten

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Technische Kraftfahrzeugangelegenheiten (WST8)
Landhausplatz 1, Haus 7 3109 St. Pölten E-Mail: post.wst8@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-9020
Fax: 02742/9005-16030
Letzte Änderung dieser Seite: 7.3.2025
© 2025 Amt der NÖ Landesregierung