Anbauteile für Zugmaschinen (Traktoren)
Details zur Eintragspflicht von Anbauteilen für Zugmaschinen (Traktoren)
Durch den Anbau muss die Verkehrs- und Betriebssicherheit des Fahrzeuges gewährleistet bleiben.
Zu beachten ist:
- Vorspringende Teile sind zu vermeiden oder entsprechend abzudecken bzw. zu kennzeichne
- Hydraulikleitungen sind auf Dichtheit und auf eine ordnungsgemäße Verlegung zu überprüfe
- Die Beleuchtung muss nach dem Anbau vorschriftsgemäß sein
- Die eingeschlagene Fahrgestellnummer muss nach dem Anbau ablesbar sein.
Zwei Fälle werden unterschieden:
a) Die Anbringung von fest mit dem Fahrzeug verbunden Konsolen und Einrichtungen für den Transport und Betrieb von Geräten, wie z.B.: Frontkraftheber, Frontladerkonsole, Frontzapfwelle, Frontgewichtsträger oder Anbauplatten für Geräte müssen gemäß §22a KDV nicht angezeigt werden, wenn der Zulassungsbesitzer über folgende Nachweise verfügt:
- Bestätigung des Herstellers bzw. bevollmächtigten Importeurs des Anbauteiles hinsichtlich der Eignung zum Anbau am gegenständlichen Fahrzeug
- fahrzeugbezogene (= fahrgestellnummerbezogene) Bestätigung über die fachgerechte Montage durch eine Fachwerkstätte.
b) Andere Anbauten bzw. bei fehlenden Nachweisen für die unter a) beschriebenen Einrichtungen, sind anzeige- und eintragungspflichtig. Das Fahrzeug muss beim zuständigen Landeshauptmann an einer unserer Prüfstellen vorgeführt werden.
Erforderliche Unterlagen:
- Genehmigungsdokument im Original
- Wiegezettel über das Eigengewicht (bei mindestens 90% gefüllten Kraftstofftank)
- Sonstige Nachweise können bei der Überprüfung erforderlich sein (z.B.: Bestätigung über den sach-und fachgerechten Anbau)
Hinweis bei fehlender Identifizierungs-/Seriennummer der/des Anbauteile(s):
- Es müssen die letzten 4 Stellen der Fahrgestellnummer des Fahrzeuges in den/die Anbauteile gut sichtbar einschlagen werden.
- Die eingeschlagene Fahrgestellnummer am Fahrzeug muss ablesbar sein.
Wir bitten um Bekanntgabe Ihrer Telefonnummer für eine raschere Bearbeitung.
Ihre Kontaktstelle des Landes für Kraftfahrzeugangelegenheiten
Abteilung Technische Kraftfahrzeugangelegenheiten (WST8) Landhausplatz 1, Haus 7 3109 St. Pölten E-Mail: post.wst8@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-9020
Fax: 02742/9005-16030