Ziehen von zum Verkehr zugelassenen Anhängern

Ziehen von leichten und schweren Anhängern mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500kg mit einem Zugfahrzeug, welches mit der Lenkberechtigung der Klasse B gelenkt werden darf.

Begriffsbestimmung

a) Leichte Anhänger: Unter einem leichten Anhänger versteht man einen Anhänger, dessen höchste zulässige Gesamtmasse nicht mehr als 750kg beträgt.

b) Schwere Anhänger: Unter einem schweren Anhänger versteht man einen Anhänger, dessen höchste zulässige Gesamtmasse mehr als 750kg beträgt. Im Unterschied zu leichten Anhängern benötigen schwere Anhänger eine eigene Bremse und es muss in Österreich mindestens ein Unterlegkeil mitgeführt werden.

Hinweis

Die im weiteren Text angeführten, zulässigen Massen bzw. Eigenmasse entnehmen Sie bitte den Zulassungsbescheinigungen bzw. Genehmigungsdokumenten der jeweiligen Fahrzeuge.

Darf man den Anhänger technisch gesehen anhängen?

Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:

a) Der Anhänger darf nicht überladen werden. Das bedeutet, dass die momentane Masse des Anhängers (inkl. Ladung) die höchste zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht übersteigen darf.  

b) Die maximale Anhängelast des Zugfahrzeuges darf nicht überschritten werden. Das bedeutet, dass die momentane Masse des Anhängers (inkl. Ladung) die höchste zulässige Anhängelast, unterteilt in gebremst und ungebremst, des Zugfahrzeuges nicht übersteigen darf.  

c) Je nach Fahrzeug / Anhänger - Konfiguration müssen bestimmte Massenverhältnisse eingehalten werden.

c1) Anhänger ungebremst: Die momentane Gesamtmasse des Anhängers (inkl. Ladung) mal 2 muss kleiner sein, als die Eigenmasse des Zugfahrzeuges plus 75kg. c2) Anhänger auflaufgebremst, Zugfahrzeug ist nicht geländegängig: Die momentane Gesamtmasse des Anhängers (inkl. Ladung) darf die höchste zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen. c3) Anhänger auflaufgebremst, Zugfahrzeug ist geländegängig: Die momentane Gesamtmasse des Anhängers (inkl. Ladung) darf das 1,5-fache der höchsten zulässigen Gesamtmasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen. In der Zulassungsbescheinigung bzw. im Genehmigungsdokument des Zugfahrzeuges muss allerdings ersichtlich sein, dass es sich um ein geländegängiges Fahrzeug handelt.
c4) Anhänger mit anderer Bremse: Keine Bedingungen bezüglich der Massenverhältnisse.  

Bei der Frage, ob man einen Anhänger aus technischer Sicht an ein Zugfahrzeug anhängen darf, kommt es somit nicht auf die höchste zulässige Gesamtmasse des Anhängers an, sondern auf den gegenwärtigen Beladungszustand des Anhängers (Ladung + Eigenmasse des Anhängers = momentane Gesamtmasse des Anhängers).

Welchen Führerschein braucht man, reicht Klasse B oder braucht man BE?

a) Es handelt sich um einen leichten Anhänger (bis 750kg höchste zulässige Gesamtmasse):

Ein leichter Anhänger darf im Rahmen der Klasse B immer gezogen werden.

 b) Es handelt sich um einen schweren Anhänger (über 750kg höchste zulässige Gesamtmasse):

Ist die Summe der höchsten zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer als 3.500 kg, reicht die Klasse B aus.

Ist die Summe der höchsten zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger größer als 3.500kg aber nicht über 4.250kg, reicht der Code 96 zur Klasse B aus.

Ist die Summe der höchsten zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger größer als 4.250kg ist jedenfalls die Klasse BE zusätzlich zur Klasse B erforderlich. 

Bei der Frage, welche Führerscheinklasse man für das Gespann benötigt, kommt es also nicht auf den gegenwärtigen Beladungszustand des Anhängers an, sondern auf die höchsten zulässigen Gesamtmassen.

Wie schnell darf man höchstens fahren (Ortsgebiet / Freiland / Autostraße / Autobahn)?

Art des AnhängersHöchstgeschwindigkeiten
leichter Anhänger (bis 750 kg höchste zulässige Gesamtmasse)50/100/100/100 km/h

beim Ziehen eines anderen als leichten Anhängers, wenn die Summe der höchst zulässigen Gesamtmassen beider Fahrzeuge 3.500kg nicht übersteigt

50/80/100/100 km/h
in allen anderen Fällen50/70/80/80 km/h
FAQ (häufig gestellte Fragen)


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Letzte Änderung dieser Seite: 18.2.2021
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