Tagesbetreuungseinrichtungen - Änderungsanzeige
Allgemeine Informationen
Der Träger der Einrichtung ist der Bewilligungsbehörde gegenüber meldepflichtig (anzeigepflichtig).
Voraussetzungen
Der Träger der Einrichtung hat der Bewilligungsbehörde folgende Umstände unverzüglich schriftlich zu melden (anzuzeigen):
- jede Änderung der Einrichtung, wenn dadurch eine Änderung des der seinerzeitigen Bewilligung zugrunde gelegten Zustandes bewirkt wird
- jede auch vorübergehende Schließung der Einrichtung
per E-mail an post.k5@noel.gv.at und kinderbetreuung@noel.gv.at - jeden Wechsel im Bereich der Leitung der Einrichtung oder einer Betreuungsperson (Ausbildungsnachweis)
im digitalen Anwendungssystem „NÖ Kinderbetreuung“
Nähere Informationen zum Einstieg in dieses Anwendungssystem finden Sie unter den „Downloads“.
Fristen
Die Meldung (Anzeige) muss schriftlich und unverzüglich erfolgen.
Zuständige Stellen
Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Kindergärten
Rechtsgrundlagen
§ 13 NÖ Tagesbetreuungsverordnung
weiterführende Links
Downloads
Ihre Kontaktstelle des Landes für Tagesbetreuungseinrichtungen
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Kindergärten Landhausplatz 1, Tor zum Landhaus 3109 St. Pölten E-Mail: post.k5@noel.gv.at / kinderbetreuung@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-15528
Fax: 02742/9005-13595
Abteilung Kindergärten Landhausplatz 1, Tor zum Landhaus 3109 St. Pölten E-Mail: post.k5@noel.gv.at / kinderbetreuung@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-15528
Fax: 02742/9005-13595
Letzte Änderung dieser Seite: 22.5.2024