NÖ Kleinstkinder- und Kinderbetreuungsförderung für Eltern von Kindern in NÖ Tagesbetreuungseinrichtungen

Neue Förderrichtlinien gültig seit 01. September 2018

Berufstätige Eltern, die ihr Kind in einer NÖ Tagesbetreuungseinrichtung - gilt nicht für NÖ Landeskindergärten - betreuen lassen, können vom Land NÖ im Rahmen der NÖ Kleinstkinderbetreuungsförderung für Kinder unter 3 Jahren bzw.  im Rahmen der NÖ Kinderbetreuungsförderung für Kinder über 3 Jahren einen Zuschuss zum Betreuungsbeitrag erhalten.

Der maximal anerkannte Stundensatz beträgt 2,50 Euro für jedes Kind unter 3 Jahren und 2,10 Euro für jedes Kind über 3 Jahren. Die Höhe der Förderung hängt vom Familieneinkommen ab. Gefördert wird jener Anteil (25%, 50% oder 75%) an den anerkannten Kosten, in dessen Bereich das Familieneinkommen liegt.

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Ihr Kontakt zum Thema Kinderbetreuungsförderung

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Kindergärten
Landhausplatz 1, Tor zum Landhaus 3109 St. Pölten E-Mail: kinderbetreuung@noel.gv.at 
Tel: 02742/9005-13283
Fax: 02742/9005-13595
Letzte Änderung dieser Seite: 31.10.2023
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