Kindergarten Inbetriebnahmeverfahren
Allgemeine Informationen
Die Fertigstellung von Baumaßnahmen an einem Kindergarten bzw. einer Kindergartengruppe ist seitens des Kindergartenerhalters anzuzeigen bevor die NÖ Landesregierung die Anzeige schriftlich zur Kenntnis nimmt erfolgt eine entsprechende Prüfung der fertiggestellten Baumaßnahmen.
Voraussetzungen
- Anzeige
- Die erforderlichen und fertig gestellten Räume, Gebäude und sonstigen Liegenschaften müssen den Bestimmungen des NÖ Kindergartengesetzes 2006 entsprechen und gemäß dem genehmigten Einreichplan ausgeführt worden sein.
- Die erforderlichen KindergartenpädagogInnen und KinderbetreuerInnen müssen beigestellt sein.
Fristen
Vor Inbetriebnahme des neuen Gebäudes/der neuen Räumlichkeiten.
Zuständige Stellen
NÖ Landesregierung, Abteilung Kindergärten
Verfahrensablauf
Nach Fertigstellung der neuen Kindergartenräumlichkeiten/des neuen Kindergartengebäudes ist vor Inbetriebnahme (ungefähr 5 Wochen vorher) seitens des Kindergartenerhalters die Inbetriebnahme schriftlich anzuzeigen.
Zur Prüfung, ob die erforderlichen und fertig gestellten Räume, Gebäude und sonstigen Liegenschaften den Bestimmungen des NÖ Kindergartengesetzes 2006 entsprechen und gemäß dem genehmigten Einreichplan ausgeführt worden sind, wird ein Lokalaugenschein durchgeführt.
Anschließend wird die Inbetriebnahme schriftlich zur Kenntnis genommen.
Kosten
Verhandlungskosten/Kommissionsgebühr:
€ 13,80 pro ½ Stunde und Kommissionsmitglied
Zusätzliche Informationen
Errichtung eines Kindergartens
Rechtsgrundlagen
§ 14 NÖ Kindergartengesetz 2006, LGBl. 5060 in der geltenden Fassung
Formular
Ihre Kontaktstelle des Landes
Abteilung Kindergärten Tor zum Landhaus, Wiener Straße 54, Stiege A 3109 St. Pölten E-Mail: post.k5@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-13271, 13249
Fax: 02742/9005-13595