Architektur - Förderung
Voraussetzungen, Antrag, verschiedene Förderungsmöglichkeiten, Logo und Richtlinien für den Bereich Architektur
Eine achtköpfige Fachjury empfiehlt österreichische und internationale KünstlerInnen, DesignerInnen und ArchitektInnen für zumeist geladene Wettbewerbe. Eine zweisprachige Website (deutsch/englisch) gibt Auskunft über die einzelnen künstlerischen Arbeiten und liefert zusätzlich einen Plan mit genauen Standortbezeichnungen, um die Besichtigungstouren zu erleichtern. Die Förderungen im Bereich Kunst im öffentlichen Raum werden gemäß NÖ Kulturförderungsgesetz ( §4 ) von 1996 erarbeitet.
- Förderungen von qualitätsvollen Stadtmöblierungen und Platzgestaltungen,
in Zusammenarbeit mit dem NÖ Gutachtergremium für Kunst im öffentlichen Raum, zumeist als Resultate von geladenen Wettbewerben. - Druckkostenzuschuss
für Publikationen über Kunst im öffentlichen Raum, Architektur und Design mit Bezug zu Niederösterreich. - Förderungen von Symposien zum Thema Kunst im öffentlichen Raum, Architektur und Design mit Bezug zu Niederösterreich.
Das Land Niederösterreich vergibt für besondere Leistungen in Kultur und Wissenschaft jährlich Würdigungs- und Anerkennungspreise. Während der Würdigungspreis eine Auszeichnung für das Gesamtwerk eines Künstlers oder Wissenschaftlers darstellt, dient der Anerkennungspreis der Förderung von Künstlern oder Wissenschaftern ohne dass ein Gesamtwerk vorliegt.
Eine Antragstellung für den Bereich Auslandskultur ist mittels Online-Formular nicht möglich.
Das Antragsformular - Ansuchen um Förderung wissenschaftlicher oder künstlerischer Projekte finden Sie im Downloadbereich zum Herunterladen.
Die pdf-Datei ist am Bildschirm ausfüllbar. Für das Format PDF benötigen Sie den kostenlosen PDF-Viewer.
ACHTUNG: Einträge in dieses Formular können NICHT GESPEICHERT werden. Bitte entweder AUSDRUCKEN und auf Papier ausfüllen oder im Rechner IN EINEM ARBEITSGANG ausfüllen und anschließend AUSDRUCKEN.
Die allgemeinen Voraussetzungen entnehmen sie bitte den Förderrichtlinien.
Diese finden Sie im Downloadbereich.
Folgende Unterlagen sind zusätzlich zum Antragsformular für die Förderung erforderlich:
- Projektkalkulation (für Einnahme-Ausgabenrechner) (Excel, 196 KB)
oder - Kalkulation (für institutionelle Förderungen und Jahresförderungen bei bilanzierenden Fördernehmern) (Excel, 107 KB),
- Projektbeschreibung (zusätzliche Zielsetzungen, etc.),
- Angaben über Programm und Vorführtermine und Orte,
- Lebenslauf (bei Einreichung von KünstlerInnen).
Folgendes Formular ist für die Abrechnung zu verwenden:
weiterführende Links
Downloads
- Download: Antragsformular - Kunst & Kultur (pdf, 0.2 MB)
- Download: Richtlinien für die Förderung nach dem NÖ Kulturförderungsgesetz 1996 (ab 17. November 2021) (pdf, 0.2 MB)
- Download: NÖ Kulturförderungsgesetz 1996 (pdf, 0.2 MB)
Ihre Kontaktstelle des Landes für Architektur
Abteilung Kunst und Kultur Landhausplatz 1, Haus 1 3109 St. Pölten E-Mail: publicart@noel.gv.at
Tel: 02742/9005 - 13504
Fax: 02742/9005 - 13910