NÖ Naturschutzgesetz 2000 und Verordnungen
Vogel- und Blumenschutz waren die Inhalte der ersten naturschutzbezogenen Bestimmungen im 19. Jahrhundert. Heute müssen Gesetze und Verordnungen den Anforderungen eines umfassenden, dynamischen Naturschutzes entsprechen.
Naturschutzrecht - von den Anfängen bis heute
Regelungen zu Fischerei, Jagd- und Forstrecht - und somit auch Bestimmungen zum Schutz bestimmter Tiere und Pflanzen - hat es bereits im Mittelalter gegeben.
Die ersten rechtlichen Festlegungen zum Naturschutz in Niederösterreich hat 1868 das Landesgesetz zum Vogel- und Blumenschutz gegeben. Volksschullehrer mussten demnach ihre Schüler über die negativen Folgen des Nestaushebens, Fangens und Tötens von nützlichen Vögeln belehren.
Erstes Naturschutzgesetz Österreichs
Naturschutz fällt laut Bundesverfassung in Gesetzgebung und Vollziehung in die Zuständigkeit der Länder. Niederösterreich hat als erstes Bundesland der 1. Republik 1924 ein eigenes Naturschutzgesetz erlassen. Die Schwerpunkte waren:
- Naturdenkmalschutz
- Schutz des Landschaftsbildes
- Schutz von Tieren und Pflanzen
- Banngebiete
1939 wurde in Österreich das Reichsnaturschutzgesetz mit ähnlichen Regelungsgegenständen eingeführt.
2. Republik: Niederösterreich wieder Vorreiter
Wie schon in der ersten Republik war Niederösterreich auch nach 1945 das erste Land, das ein Naturschutzgesetz erlassen hat. Das Gesetz über den Schutz und die Pflege der Natur regelte nun zusätzlich:
- Natur- und Landschaftsschutzgebiete
- Landschaftsschutz und Landschaftspflege
- Berücksichtigung des Naturschutzes in anderen Verfahren
- Einrichtung eines Naturschutzbuches
Einbeziehung des Gemeinschaftsrechts
Nach einigen Novellen trat schließlich am 1. September 2000 das „NÖ Naturschutzgesetz 2000" in Kraft. Hier sind Bestimmungen der beiden EU-Richtlinien zum Schutz von Arten und Lebensräumen umgesetzt. Auf Basis dieses Gesetzes wurden auch die nachfolgenden Verordnungen erlassen.
Besonders geschützte Höhlen
Die zuständige Behörde kann Höhlen oder Teile von solchen wegen ihres besonderen Gepräges, ihrer naturwissenschaftlichen Bedeutung oder aus ökologischen Gründen durch Bescheid zur besonders geschützten Höhle erklären.
26 solche Höhlen gibt es in Niederösterreich - manche davon sind als Schauhöhlen öffentlich zugänglich. Höhlen sind wichtige Lebensräume für Fledermäuse und ihre Erhaltung ist daher auch für den Artenschutz relevant.
weiterführende Links
- NÖ Naturschutzgesetz 2000
- NÖ Artenschutzverordnung
- Verordnung über die Naturschutzgebiete
- Verordnung über Landschaftsschutzgebiete
- Verordnung über Naturparks
- Verordnung über die Europaschutzgebiete
Downloads
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