Hochwasserschutz bei der Wohnungssanierung
Die niederösterreichische Wohnbauförderung unterstützt im Rahmen der Wohnungssanierung Sanierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen infolge von Hochwasserschäden an Wohngebäuden einschließlich des Kellers.
Die Voraussetzung, dass für dieses Gebäude die Baubewilligung mindestens 20 Jahre zurückliegen muss, entfällt. Das Recht zur Benützung muss gegeben sein.
Für die geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen ist ein entsprechendes Ansuchen samt Beratungsprotokoll des Amtsachverständigen des NÖ Gebietsbauamtes zu stellen. Im übrigen gelten die Bestimmungen der Wohnungssanierung.
Details, Voraussetzungen und Formulare dazu finden Sie unter Wohnbauförderung Wohnungssanierung.
weiterführende Links
Downloads
Ihr Kontakt zum Thema Wohnbauförderung
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wohnungsförderung Landhausplatz 1, Haus 7a
3109 St. Pölten E-Mail: post.f2auskunft@noel.gv.at
Tel: 02742/22133
Fax: 02742/9005-15395
Abteilung Wohnungsförderung Landhausplatz 1, Haus 7a
3109 St. Pölten E-Mail: post.f2auskunft@noel.gv.at
Tel: 02742/22133
Fax: 02742/9005-15395
Letzte Änderung dieser Seite: 8.1.2024