Ergänzungen für Sicherheit

Sicherheit – Einbruchsschutz

Um Ihr Zuhause vor ungebetenen Gästen möglichst zu schützen, kann der Einbau einer Alarmanlage eine sinnvolle Investition sein. Idealerweise sollte bereits in der Planung darauf Bedacht genommen werden.

Dieser Schutz ist förderungsrelevant, wenn:

  • eine Alarmanlage nach der OVE-Richtlinie R2 errichtet wird.
    Der Einbau muss durch eine konzessionierte Firma erfolgen. Diese hat die entsprechenden Richtlinien im Zuge der Fertigstellung des Gebäudes zu bestätigen. Bitte achten Sie auf das INSTALLATIONS-ATTEST bei Inbetriebnahme der Alarmanlage.

HINWEIS:  Der Kriminalpolizeiliche Beratungsdienst informiert Sie kostenlos über Sicherheits-Vorkehrungen. Auskünfte erteilt Ihre nächste Polizeidienststelle unter der Telefonnummer 059-133.

Eigenheime, Reihenhaus und Geschoßwohnbauten bis zu 500 m² Nutzfläche:
Dafür werden 5 Punkte zuerkannt.

Ihre Kontaktstelle des Landes

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wohnungsförderung
Landhausplatz 1, Haus 7A 3109 St. Pölten
E-Mail: post.f2auskunft@noel.gv.at
Tel: 02742/22133
Fax: 02742/9005-15800
Letzte Änderung dieser Seite: 5.9.2024
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