Die NÖ Landesregierung hat unter Vorsitz von Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner u. a. folgende Beschlüsse gefasst:
21 niederösterreichischen Gemeinden wurden aus den Mitteln der Bedarfszuweisungen 1.166.461,44 Euro als Bedarfszuweisung zur Errichtung von Radverkehrsanlagen in Niederösterreich bewilligt.
Die Gesamtkunstwerk Susanne Wenger Foundation Privatstiftung erhält für die Jahrestätigkeit 2025 bis 2027 einen dreijährigen Fördervertrag in der Höhe von jährlich 120.000 Euro.
Zur Absatzförderung Niederösterreichischer Weine wurden für die WNM Wein Niederösterreich Marketing GmbH Landesmittel in der Höhe von 99.200 Euro beschlossen.
Zur Unterstützung der biologischen Landwirtschaft wurde die Bereitstellung des NÖ Landesanteiles in der Höhe von 118.360 Euro von der NÖ Landesregierung beschlossen.
Zur Qualitätsverbesserung und Effizienzsteigerung in der Rinderproduktion wird ein NÖ Landesanteil in der Höhe von 176.530 Euro von der NÖ Landesregierung bereitgestellt.
Zur Durchführung des Geflügelgesundheitsprogrammes wurde die Bereitstellung des NÖ Landesanteils in der Höhe von 146.800 Euro von der NÖ Landesregierung beschlossen.
Genehmigt wurden auch Landesmittel in der Höhe von 450.000 Euro für den Landeskontrollverband Niederösterreich zur Sicherung der genetischen Qualität und Qualitätssicherung bei der Erhebung der Leistungsmerkmale in der Tierhaltung.
Zur Sicherung und Qualitätsverbesserung der niederösterreichischen Rinderzucht wurden für den NÖ Genetik Rinderzuchtverband Landesmittel in der Höhe von 507.500 Euro beschlossen.
Zur Durchführung von qualitätssichernden und qualitätsverbessernden Maßnahmen im Tierbereich erhält der NÖ Tiergesundheitsdienst Landesmittel in der Höhe von 2.275.300 Euro.
Ebenso beschloss die NÖ Landesregierung, den Verein „die NÖ Umweltverbände“ mit einem Betrag von 216.000 Euro für den Betrieb von Sammelstellen für das Jahr 2024 zu fördern.
Für den Neubau des gemeindeübergreifend genutzten Wertstoffzentrums (WSZ) Gföhl wird dem Gemeindeverband für Abgabeneinhebung und Umweltschutz im Bezirk Krems eine Förderung gemäß §7 des NÖ Abfallwirtschaftsgesetzes in der Höhe von 151.023 Euro gewährt.
Weiters wurden für vier Dorf- und Stadterneuerungsprojekte mit Schwerpunkt Orts- und Stadtkernförderung Förderungen aus Landesmitteln in der Höhe von insgesamt 355.680 Euro bei einer Gesamtfördersumme aus Mitteln der EU, des Bundes u nd der NÖ Dorf- und Stadterneuerung von 780.000 Euro gewährt.
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