Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde - Flüchtlingshilfe
Grundversorgung für Asylwerber und andere nicht abschiebbare Fremde
Durch die Gewährung von Grundversorgungsleistungen für bestimmte hilfs- und schutzbedürftige Fremde werden vom Land Niederösterreich einerseits europarechtliche Verpflichtungen erfüllt und andererseits wird ein geordneter Aufenthalt der betroffenen Fremden in Niederösterreich gewährleistet.
Der gegenständliche Artikel soll für hilfs- und schutzbedürftige Fremde, Betreuungsorganisationen und Behörden eine Unterstützung bei Alltags- und Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Grundversorgung in Niederösterreich darstellen.
Rechtsgrundlagen und Zuständigkeiten
Die Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde erfolgt im Bundesland Niederösterreich auf Grundlage des NÖ Grundversorgungsgesetzes.
Zuständig für die Vollziehung des Grundversorgungsgesetzes ist die NÖ Landesregierung, die bei dieser Aufgabe von der Koordinationsstelle für Ausländerfragen beim Amt der NÖ Landesregierung unterstützt wird. Die Koordinationsstelle für Ausländerfragen entscheidet in diesem Zusammenhang insbesondere über die Gewährung oder Nichtgewährung von Grundversorgungsleistungen. Die Erreichbarkeit der Koordinationsstelle ist aus den weiterführenden Informationen am Ende dieses Artikels ersichtlich.
Kontakt: post.ivw2fluechtlingshilfe@noel.gv.at.
Zielgruppe und Leistungen
Grundversorgung können folgende hilfsbedürftige Fremde bekommen:
- Asylwerber bzw. Asylwerberinnen
- Fremde, die über ein Aufenthaltsrecht aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß §§ 55, 56 oder 57 oder § 62 AsylG 2005 verfügen
- aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abschiebbare Fremde ohne Aufenthaltsrecht
- Subsidiär Schutzberechtigte nach § 8 Asylgesetz
- Asylberechtigte während der ersten vier Monate nach Asylgewährung
Die wichtigsten Grundversorgungsleistungen sind:
- Unterbringung in geeigneten Unterkünften
- Verpflegung
- Krankenversorgung
- Bekleidungshilfe
- Schulbedarfshilfe
Hilfsbedürftig ist, wer für sich und seine im selben Haushalt lebenden unterhaltsberechtigten Angehörigen den Lebensbedarf nicht ausreichend beschaffen kann. Ob tatsächlich Grundversorgungsleistungen gewährt werden, ist nach den Bestimmungen des NÖ Grundversorgungsgesetzes zu entscheiden.
Antworten auf häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit der Grundversorgung sind auf der Seite FAQs ersichtlich. Weiters befindet sich am Ende dieses Artikels zum Herunterladen eine Informationsbroschüre über die Grundversorgung in Niederösterreich.
Soziale Betreuung durch Caritas und Diakonie
Die Caritas und Diakonie unterstützen das Land Niederösterreich bei der sozialen Betreuung der hilfs- und schutzbedürftigen Fremden. Dabei ist die Diakonie für das westliche und die Caritas für das östliche Gebiet von Niederösterreich zuständig. Von der Caritas wird jeweils eine Betreuungsstelle in Wr. Neustadt und Korneuburg und von der Diakonie eine Betreuungsstelle in St. Pölten geführt.
Hilfs- und schutzbedürftige Fremde können sich bei Fragen an diese beiden Betreuungsorganisationen wenden, wobei die Betreuung entweder mobil in den organisierten Unterkünften oder stationär in den jeweiligen Betreuungsstellen erfolgt. Die genauen Zuständigkeiten und Erreichbarkeiten der beiden Betreuungsorganisationen sind aus den weiterführenden Informationen am Ende dieses Artikels (Links und Downloads) ersichtlich.
Kontakt zur Caritas: post-mfb-noe@caritas-wien.at
Kontakt zur Diakonie: noewe@diakonie.at
Quartierangebote
Wie und an wen kann ich Flüchtlingsquartiere zur Verfügung stellen?
Viele Bürger und Bürgerinnen würden bestehende Objekte bzw. Liegenschaften für die Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung stellen. Hier wollen wir Ihnen kurz darstellen, welche Möglichkeiten in diesem Zusammenhang für Sie bestehen:
Sie als Vermieter bzw. Vermieterin schließen direkt mit dem Asylwerber bzw. der Asylwerberin einen Mietvertrag ab.
Der Asylwerber bzw. die Asylwerberinerhalten vom Land Niederösterreich einen monatlichen Mietzuschuss von € 165,00 (Familien € 330,00) und jede erwachsene Person erhält einen monatlichen Verpflegungszuschuss von € 260,00 (Kinder € 145,00).
Zusätzlich erhalten die Asylwerber bzw. Asylwerberinnen noch einen Bekleidungszuschuss von € 150,00 und Kinder einen Schulbedarfszuschuss von € 200,00 pro Jahr.
Mit diesen Zuwendungen müssen die Asylwerber bzw. Asylwerberinnen inklusive Mietverpflichtungen auskommen.
Das Land NÖ übernimmt keine Haftungen für ausstehende Mietforderungen oder für entstandene Schäden.
Sie wollen ihr Bestandsobjekt weder privat vermieten noch wollen sie das Objekt selbst als Flüchtlingsquartier führen?
In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit Ihr Bestandsobjekt an einen möglichen Vertragspartner bzw. an eine mögliche Vertragspartnerin des Landes Niederösterreich zu vermieten bzw. zu verpachten, der bzw. die sich auf die Betreuung und Versorgung von Asylwerbern bzw. Asylwerberinnen bereits spezialisiert haben.
In diesem Fall wenden Sie sich bitte an unsere Abteilung und wir werden Sie mit diesen möglichen Vertragspartnern bzw. Vertragspartnerinnen unverzüglich in Verbindung bringen.
Sie schließen mit dem Land NÖ einen Betreuungsvertrag ab.
Vom Land NÖ werden weder Objekte angekauft noch angemietet und keine notwendigen Sanierungskosten übernommen. Für die Betreuung der Flüchtlinge sind Sie als Betreuer selbst verantwortlich.
Die von Ihnen einzugehenden vertraglichen Verpflichtungen entnehmen Sie bitte unserem Downloadbereich,
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Abteilung, die für die Vorbereitung dieser Verträge verantwortlich ist:
Abteilung Staatsbürgerschaft und Wahlen
Tel.: 07242/9005 15672
E-Mail: post.ivw2fluechtlingshilfe@noel.gv.at
Bei allfälligen Fragen können Sie sich jederzeit an die Abteilung Staatsbürgerschaft und Wahlen wenden, die für die Vorbereitung dieser Verträge verantwortlich ist.
E-Mail: post.ivw2fluechtlingshilfe@noel.gv.at, TelNr.02742/9005/15672
Downloads
Muster - Einzel - Vertrag (PDF-Datei, 282kb)
Muster - Einzel - Vertrag Sonderbetreuung (PDF-Datei, 188kb)
Asylquartier Bietergemeinschaft Erklärung (PDF-Datei, 792kb)
Asylquartiere Mindeststandards (PDF-Datei, 750kb)
Asylquartier Immobilien Stammdatenblatt (PDF-Datei, 473kb)
Rückkehrberatung
Wenn jemand in sein Herkunftsland zurückkehren möchte, bieten verschiedene Organisationen ihre Hilfe an. Im Zusammenhang mit der Grundversorgung in Niederösterreich wird auf die Angebote der Rückkehrberatung der Bundesagentur für Betreuungs- und Unterkunftsleistungen (BBU) sowie ihre Standorte in St. Pölten und Traiskirchen verwiesen.
Webseite der Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen
Kontaktdaten
Asyl und Integration
Hasnerstraße 4
3100 St. Pölten
Mobil: 02742 844 0
E-Mail: asylgrundversorgung@caritas-stpoelten.at
Website der Caritas St. Pölten
Flüchtlingshilfe
Neuklostergasse 1
2700 Wiener Neustadt
Tel.: 02622/830 20
E-Mail: post-mfb-noe@caritas-wien.at
Website der Caritas Wiener Neustadt
Flüchtlingshilfe
Hauptplatz 6
2100 Korneuburg
Tel.: 02262/62355
E-Mail: asylundintegration-noe@caritas-wien.at
Website der Caritas Korneuburg
Diakonie in St. Pölten
Kremser Gasse 37, 2. OG,
3100 St. Pölten
Tel.: 02742/21438
Öffnungszeiten: Mo, Di und Do: 09:00 bis 13:00 Uhr; letzte Anmeldung: 12:30 Uhr
Diakonie in Amstetten
Rathausstraße 4
3300 Amstetten
Tel.Nr.: 07472/22954
Standort St. Pölten:
3100 St. Pölten, Schulgasse 5 – Schillerplatz 3, 1. Stock Top 106a
Mo – Fr: 08:30 – 12:00 Uhr & 13:00 – 15:00 Uhr
Tel: +43 1 2676 870 9 301
E-Mail: rks.stpoelten@bbu.gv.at
Standort Traiskirchen:
2514 Traiskirchen, Gewerbepark, Wienersdorfer Str. 20-24, M 37/12
Mo – Fr: 08:30 – 16:30 Uhr
Tel: +43 1 2676 870 9 302
E-Mail: rks.traiskirchen@bbu.gv.at
weiterführende Links
- FAQs zur Grundversorgung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden in Niederösterreich
- NÖ Grundversorgungsgesetz
- Caritas - Flüchtlingshilfe
- Diakonie - Flüchtlingshilfe
- Bundesagentur für Betreuungs- und Unterkunftsleistungen (BBU)
- Österreichischer Integrationsfonds
- Caritas St. Pölten - Asyl und Integration
Downloads
- Download: Kontaktdaten der Caritas St. Pölten (pdf, 0.1 MB)
- Download: Kontaktdaten der Caritas Wiener Neustadt (pdf, 0.1 MB)
- Download: Kontaktdaten der Diakonie St. Pölten (doc, 0.1 MB)
- Download: Kontaktdaten der Caritas Korneuburg (doc, 0.1 MB)
- Download: Informationsbroschüre - Grundversorgung in NÖ (pdf, 1.0 MB)
- Download: Lageplan - Koordinationsstelle für Ausländerfragen (pdf, 0.2 MB)
Ihre Kontaktstelle des Landes
Abteilung Staatsbürgerschaft und Wahlen Landhausplatz 1, Haus 7a 3109 St. Pölten E-Mail: post.ivw2fluechtlingshilfe@noel.gv.at
Parteienverkehr: Montag, Mittwoch, Donnerstag von 8.30 – 10.00 Uhr
Tel: 02742/9005/15672
Fax: 02742/9005/15640