Nachwuchsleistungssport

NachwuchssportlerInnen langfristig und strukturiert zur Erbringung sportspezifischer nationaler bzw. internationaler Höchstleistungen heranführen.

Gegenstand der Förderung ist die anteilige Unterstützung der Kosten für effektive und effiziente Maßnahmen und Projekte im Nachwuchsleistungssport.

Diese kostenverursachenden geplanten Aktivitäten können Aktivitäten des Sportfachverbandes selbst und / oder Aktivitäten von Nachwuchsstützpunkten des Sportfachverbandes, die durch Trägervereine betrieben werden, sein.

Antragsberechtigt sind NÖ Sportfachverbände. 

Sportfachverbände sind die von der Österreichischen Bundes-Sportorganisationen (Sport Austria) als ordentliche Mitglieder anerkannte Vereinigungen. NÖ Sportfachverbände müssen zudem vom NÖ Landessportrat anerkannt und ordentliches Mitglied im NÖ Sportfachrat sein. Sie brauchen zur Anerkennung durch den NÖ Landessportrat in olympischen Sportarten mindestens drei Mitgliedsvereine und in nichtolympischen Sportarten mindestens fünf Mitgliedsvereine.

Das Förderausmaß ist von folgenden Kriterien abhängig:

  • Strategiekriterium: Maßnahmen und Projekte basieren auf einem langfristigen mehrjährigen Entwicklungskonzept
  • Kaderkriterium: Anzahl an Leistungssport treibenden NachwuchsathletInnen
  • Bedarfskriterium: Höhe der geplanten förderbaren Kosten im Nachwuchsleistungssport
  • Qualitätskriterium: Erfüllungsgrad der Qualitätskriterien
  • Erfolgskriterium: Sportliche Erfolge im Nachwuchsleistungssport

 Die tatsächliche Höhe richtet sich nach den Ergebnissen des individuellen Verbandsgespräches auf Basis der vorgelegten Unterlagen.   

Zur gesamtheitlichen Betrachtung  der im Nachwuchsleistungssport in einer Sportart geplanten bzw. durchgeführten Maßnahmen und Projekte ist auf Basis des Förderantrages ein Verbandsgespräch mit der Förderstelle grundsätzlich vorgesehen.

Eine Antragstellung um Förderung Nachwuchsleistungssport kann laufend, jedenfalls rechtzeitig  vor Beginn des Folgegeschäftsjahres des Sportfachverbandes eingereicht werden.

Der Antrag auf anteilige Unterstützung der Kosten für effektive und effiziente Maßnahmen und Projekte im Nachwuchsleistungssport ist bei der Förderstelle einzubringen und hat zu enthalten:

  • Antragsformular
  • Beilage „Entwicklungskonzept“
  • Beilage „Projektbeschreibung“ (Anmerkung: Für jedes Projekt ist eine separate Projektbeschreibung erforderlich!)
  • Aktuelle Kaderlisten nationaler Nachwuchskader / Nachwuchsmannschaften (inkl. Kennzeichnung der NiederösterreicherInnen)

Der Nachweis der Förderung ist nach Ablauf des Projektförderzeitraumes zu erbringen und hat zu enthalten:

  • Beilage „Entwicklungsbericht“
  • Beilage „Projektbericht“
  • Statutengemäß genehmigter Rechnungsabschluss des Sportfachverbandes 


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Ihr Kontakt zum Thema NÖ Sportförderungen

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Sport
Landhausplatz 1, Haus 13 3109 St. Pölten E-Mail: post.wst5@noel.gv.at
Tel.: 02742/9005 - 12597
Letzte Änderung dieser Seite: 5.1.2022
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