NÖ Spitzensportkader

AthletInnen mit Potential auf ihrem Weg zur internationalen Spitze finanziell unterstützen und individuell betreuen.

Gegenstand der Förderung ist die finanzielle Unterstützung sowie die Unterstützung durch individuelle AthletInnenbetreuung.

Finanzielle Unterstützung:

Die finanzielle Unterstützung gliedert sich in fixe und variable Bereiche:

  • Basisförderung für Aufwendungen, die dem Athleten in Ausübung seiner Sportart entstehen
  • Sportliche Prämie für sportliche Erfolge in der abgelaufenen Saison
  • Mediale Prämie für erfolgreiche Medienarbeit in der abgelaufenen Saison
  • Projektförderung für außerordentliche Aufwendungen im Bereich der Materialanschaffung und -entwicklung, die dem/der AthletIn in der Ausübung seiner/ihrer Sportart entstehen und denen in Hinblick auf die Leistungsentwicklung in der Sportart besondere Bedeutung zukommt

AthletInnenbetreuung:

Die AthletInnenbetreuung erfolgt durch Zurverfügungstellung individueller Beratungs- und Betreuungsleistungen in den Bereichen Trainingsinfrastruktur, Sportwissenschaft, Ernährungsberatung, Sportmedizin, Sportphysiotherapie, Sportpsychologie, Karriereplanung und Medien. Ausgenommen sind Betreuungsaufwendungen, die sich durch den athletenübergreifenden Trainingsbetrieb ergeben (z.B. Trainerkosten). 

Antragsberechtigt sind NachwuchsathletInnen und AthletInnen der allgemeinen Klasse

  • die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen.
  • die grundsätzlich das 14. Lebensjahr vollendet haben.
    Ausnahme: AthletInnen aus jenen Sportarten, deren höchste internationale Nachwuchskategorie bereits vor dem 19. Lebensjahr endet.
  • die seit mindestens drei Jahren bei einem NÖ Verein aktiv sind und für diesen bei Wettkämpfen starten. Ausnahmen können von der Förderstelle genehmigt werden und bedürfen einer ausreichenden Begründung.
  • deren Verein Mitglied eines anerkannten NÖ Sportfachverbandes ist.
  • die einzeln oder zu zweit an Bewerben teilnehmen, welche bei den kommenden Olympischen bzw. Paralympischen Spielen ausgetragen werden und / oder von der Bundes-Sportorganisation (Sport Austria) als Staatsmeisterschaften und /oder im Wettkampfregelwerk des internationalen Fachverbandes offiziell anerkannt sind.
  • die weder in der Vergangenheit des Dopings überführt worden sind noch gegen die aktuell ein Dopingverfahren geführt wird. 

Die Förderwürdigkeit des AthletInnen setzt zudem die Erfüllung der für eine der folgenden Kaderstufen definierten Kriterien voraus:

1) Olympische Sportarten

  • OLYMPISCH Weltklassekader
    AthletInnen, die aufgrund ihrer erbrachten Leistungen der Weltspitze angehören und realistische Chancen haben, Spitzenplatzierungen bei den kommenden Olympischen Spielen zu erreichen bzw. in Jahren ohne Olympische Spiele Spitzenplatzierungen bei Welt- und Europameisterschaften in der allgemeinen Klasse zu erzielen.
  • OLYMPISCH Hoffnungskader
    AthletInnen, die deutliche mittelfristige Perspektiven zum Erreichen von internationalen Spitzenleistungen und realistische Chancen haben, innerhalb der nächsten vier Jahre an Olympischen Spielen teilzunehmen. Die Athlet*innen zeigen außerdem eine erkennbare und nachvollziehbare Leistungsentwicklung und damit mittelfristig das Potential in den Weltklassekader aufzusteigen.
  • OLYMPISCH High Potentialkader
    NachwuchsathletInnen mit besonderer Spitzensportperspektive, die sich bereits früh in ihrer Karriere durch besonders hohes Leistungspotential auszeichnen und mittelfristig realistische Chancen haben, Spitzenplatzierungen bei internationalen Wettkampfhöhepunkten im Juniorenbereich zu erreichen. Die Nachwuchsathleten weisen zudem ein Trainings- und Betreuungsumfeld, das eine enge und kontinuierliche Zusammenarbeit im Zuge der Förderung NÖ Spitzensportkader sinnvoll und möglich macht, nach.
  • OLYMPISCH Talentekader
    AthletInnen, die grundsätzlich dem Nachwuchskader des jeweiligen Bundesfachverbandes angehören und bereits an internationalen Wettkampfhöhepunkten im Jugend-/Juniorenbereich wie Youth Olympic Games, Jugend-/ Juniorenweltmeisterschaften, Jugend-/Junioreneuropameisterschaften teilgenommen haben bzw. das Potential haben, sich in der kommenden Wettkampfsaison dafür zu qualifizieren.
  • OLYMPISCH Nachwuchskader
    AthletInnen, die dem Nachwuchskader des jeweiligen Landesfachverbandes angehören, sich durch hohes Leistungspotential auszeichnen und bereits Spitzenplatzierungen bei nationalen Wettkampfhöhepunkten wie bspw. bei den Österreichischen Meisterschaften im Nachwuchs erreichen konnten.

2) Paralympische Sportarten

  • PARALYMPISCH Weltklassekader
    AthletInnen, die aufgrund ihrer erbrachten Leistungen der Weltspitze angehören und realistische Chancen haben, Spitzenplatzierungen bei den kommenden Paralympischen Spielen zu erreichen bzw. in Jahren ohne Paralympische Spiele, Spitzenplatzierungen bei Welt- und Europameisterschaften in der allgemeinen Klasse zu erzielen.
  • PARALYMPISCH Hoffnungskader 
    AthletInnen, die deutliche mittel- bis langfristige Perspektiven zum Erreichen von internationalen Spitzenleistungen und realistische Chancen haben, an Paralympischen Spielen teilzunehmen. Die Athlet*innen zeigen außerdem eine erkennbare und nachvollziehbare Leistungsentwicklung und damit mittel- bis langfristig das Potential in den Weltklassekader aufzusteigen.

 3) nicht olympische / nicht paralympische Sportarten

  • NICHT OLYMPISCH / NICHT PARALYMPISCH Weltklassekader 
    AthletInnen, die aufgrund ihrer erbrachten Leistungen der Weltspitze angehören und realistische Chancen haben, Spitzenplatzierungen bei Welt- und Europameisterschaften in der allgemeinen Klasse zu erzielen
  • NICHT OLYMPISCH / NICHT PARALYMPISCH Talentekader
    AthletInnen, die grundsätzlich dem Nachwuchskader des jeweiligen Bundesfachverbandes angehören und bereits an internationalen Wettkampfhöhepunkten im Jugend/Juniorenbereich, wie Jugend-/Juniorenweltmeisterschaften, Jugend-/Junioreneuropameisterschaften teilgenommen haben bzw. das Potential haben, sich in der kommenden Wettkampfsaison dafür zu qualifizieren

Die sportliche Prämie für erbrachte sportliche Erfolge in der abgelaufenen Wettkampfsaison ist mit max. 2.500 EUR begrenzt und setzt eine von der Förderstelle genehmigte Kadereinstufung voraus. Für die Bemessung der sportlichen Prämie werden die besten fünf Wettkampfergebnisse der vergangenen Wettkampfsaison herangezogen. Für Medaillenerfolge bei olympischen und paralympischen Spielen kann eine Sonderprämie gewährt werden.

Die mediale Prämie für geleistete erfolgreiche Medienarbeit in der abgelaufenen Wettkampfsaison ist mit max. 2.500 EUR begrenzt und setzt eine von der Förderstelle genehmigte Kadereinstufung voraus. Für die Bemessung der medialen Prämie wird die durch den AthletInnen für die Marke SPORT.LAND.Niederösterreich erreichte mediale Wertschöpfung in der vergangenen Wettkampfsaison berücksichtigt.

Die Projektförderung erfolgt durch eine anteilige Unterstützung der Kosten, die mit dem Projekt in unmittelbarem Zusammenhang stehen. Die Förderung ist mit max. 33,33% der anerkannten förderbaren Kosten begrenzt. Projekte mit anerkannten förderbaren Kosten von weniger als 5.000 EUR werden nicht gefördert.

Die Leistungen der AthletInnenbetreuung in den verschiedenen Bereichen sind von den Anforderungen in der jeweiligen Sportart und den verfügbaren Betreuungskapazitäten abhängig und für Athlet*innen folgender olympischer und paralympischer Kaderstufen vorgesehen:

KaderstufeFixum (in EUR)
OLYMPISCH Weltklassekader
3.000
OLYMPISCH Hoffnungskader2.000
OLYMPISCH High Potentialkader1.000
OLYMPISCH Talentekader1.000
OLYMPISCH Nachwuchskader500
PARALYMPISCH Weltklassekader2.000
PARALYMPISCH Hoffnungskader1.000
NICHT OLYMPISCH / NICHT PARALYMPISCH Weltklassekader1.000
NICHT OLYMPISCH / NICHT PARALYMPISCH Hoffnungskader500
  • Der Förderzeitraum ist grundsätzlich ein Jahr. Der Kaderstatus gemäß Einstufung gilt ebenfalls für max. ein Jahr und muss (bei entsprechender Leistung) jährlich neu beantragt werden.
  • Im Zuge des Kadereinstufungsverfahrens hat eine sportmedizinische Untersuchung zu erfolgen.
  • Im Zuge des Kadereinstufungsverfahrens ist verpflichtend ein sportwissenschaftlicher Leistungstest (Potentialcheck) zu absolvieren.
  • Bei länger andauernder Verletzung oder Krankheit ist der/die AthletIn verpflichtet, die Förderstelle zu informieren und gegebenenfalls ein ärztliches Attest vorzulegen. Die Kadereinstufung kann im Falle einer Verletzung oder Krankheit von der Förderstelle verlängert werden.
  • Die Förderung endet automatisch mit Beendigung der sportlichen Laufbahn. Das Ende der Karriere ist der Förderstelle umgehend mitzuteilen.
  • Für den Fall, dass der/die AthletIn während des Förderzeitraumes eines Dopingvergehens beschuldigt wird, werden sämtliche Fördermittel bis zur rechtskräftigen Beendigung des Dopingverfahrens nicht ausbezahlt. Im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung erlischt der Anspruch auf die restliche zugesicherte, noch nicht ausbezahlte Förderung und die Förderstelle kann den/die FördernehmerIn zur teilweisen oder gänzlichen Rückerstattung einer bereits ausbezahlten Förderung verpflichten.
  • Der/die FördernehmerIn verpflichtet sich bei der Öffentlichkeitsarbeit des Fördergebers mitzuwirken.

Ein Antrag um Förderung NÖ Spitzensportkader kann laufend, jedenfalls rechtzeitig vor Beginn der kommenden Wettkampfsaison in der jeweiligen Sportart eingereicht werden. Weitere Informationen sind dem Download „Antragsfristen für Förderung NÖ Spitzensportkader“ zu entnehmen.


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Ihr Kontakt zum Thema NÖ Sportförderungen

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Sport
Landhausplatz 1, Haus 13 3109 St. Pölten E-Mail: post.wst5@noel.gv.at
Tel.: 02742/9005 - 12597
Letzte Änderung dieser Seite: 13.12.2023
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