Sportdachverbände

Professionelle Interessensvertretung und Servicierung niederösterreichischer Sportvereine gewährleisten.

Gegenstand der Förderung ist die anteilige Unterstützung der Aufwendungen des Fördernehmers für die Erfüllung der Grundaufgaben im Verbandsbetrieb.

Antragsberechtigt sind NÖ Sportdachverbände, die zum Zeitpunkt des Förderantrages

  • eine gültige Eintragung im Vereinsregister vorweisen können und
  • im NÖ Landessportrat vertreten sind.

Das Förderausmaß wird auf Basis der Anzahl der Mitgliedsvereine berechnet.

Die Antragstellung hat bis spätestens drei Monate nach Beginn des Geschäftsjahres des Sportdachverbandes (=Förderzeitraum) zu erfolgen. Zu spät eingebrachte Anträge können bei der Berechnung des Förderausmaßes aliquot um den Zeitraum der verspäteten Antragstellung gekürzt werden.

Der Antrag auf Grundförderung Sportdachverbände ist bei der Förderstelle elektronisch einzubringen und hat jedenfalls zu enthalten:

  • Antragsformular "Grundförderung Sportdachverbände"  
  • Beilage "Vereinsliste"
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Ihr Kontakt zum Thema NÖ Sportförderungen

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Sport
Landhausplatz 1, Haus 13 3109 St. Pölten Email: post.wst5@noel.gv.at
Tel.: 02742/9005 - 12597
Letzte Änderung dieser Seite: 6.7.2021
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