Veterinärmedizin
Voraussetzungen
Veterinärmedizinische Röntgeneinrichtungen (mobil und stationär) benötigen eine Bewilligung nach dem Strahlenschutzgesetz 2020.
Vor Errichtung neuer Strahlenanwendungsräume sollten Sie auf jeden Fall mit der zuständigen Stelle Kontakt aufnehmen.
Antragsunterlagen
- Angaben zum beabsichtigten Betriebsumfang bzw. voraussichtliche Aufnahmen/Woche je Röntgengerät
- Angaben zur Nutzstrahlrichtung
- Plan des Anwendungsortes mit gegebenenfalls Abschirmungen (falls bereits früher Pläne vorgelegt wurden und keine baulichen Änderungen durchgeführt wurden, kann dies entfallen)
- Benennung einer/eines Strahlenschutzbeauftragten inkl. Aus- und Fortbildungsnachweise (falls bereits benannt, kann dies entfallen)
- Nachweis Gehäusedurchlassstrahlung (Konformitätserklärung, technische Prüfung)
- gegebenenfalls Ortsdosismessung in Anlehnung an ÖNORM S 5214-1*
* Messgutachten können bei akkreditierten Prüfanstalten beauftragt werden. Bitte um Rücksprache bei Ihrer zuständigen Stelle.
Ihre Kontaktstelle des Landes
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht Landhausplatz 1, Haus 16 3109 St. Pölten E-Mail: post.wst1@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-9005
Fax: 02742/9005-15280
Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht Landhausplatz 1, Haus 16 3109 St. Pölten E-Mail: post.wst1@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-9005
Fax: 02742/9005-15280
Letzte Änderung dieser Seite: 18.9.2024