Zahnmedizin
Voraussetzungen
Zahnmedizinische Röntgeneinrichtungen (Kleinbild- und Panoramaröntgen, Volumentomograph) benötigen eine Bewilligung nach dem Strahlenschutzgesetz 2020.
Vor Errichtung neuer Strahlenanwendungsräume/Ordinationen sollten Sie auf jeden Fall mit der zuständigen Stelle Kontakt aufnehmen.
Antragsunterlagen
- Angaben zum beabsichtigten Betriebsumfang bzw. voraussichtliche Aufnahmen/Woche je Röntgengerät
- Messgutachten gemäß Punkt 5 ÖNORM S 5214-1* für Volumentomograph oder Fernröntgen (falls bereits ältere Gutachten vorliegen, bitte um Rücksprache bei Ihrer zuständigen Stelle)
- Konformitätserklärung bzw. CE-Kennzeichnung
- Abnahmeprüfprotokolle (inkl. Monitore) mit Angabe der technischen Daten (Type des Röntgengeräts und der Röntgenröhre, Seriennummern)
- Strahlenschutzbauzeichnung inkl. Boden- und Deckenaufbau sowie Nutzung der angrenzenden Räume (falls bereits früher Pläne vorgelegt wurden und keine baulichen Änderungen durchgeführt wurden, kann dies entfallen)
- Benennung einer/eines Strahlenschutzbeauftragten inkl. Aus- und Fortbildungsnachweise (falls bereits benannt, kann dies entfallen)
* Messgutachten können bei akkreditierten Prüfanstalten beauftragt werden. Bitte um Rücksprache bei Ihrer zuständigen Stelle.
Ihre Kontaktstelle des Landes
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht Landhausplatz 1, Haus 16 3109 St. Pölten E-Mail: post.wst1@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-9005
Fax: 02742/9005-15280
Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht Landhausplatz 1, Haus 16 3109 St. Pölten E-Mail: post.wst1@noel.gv.at
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Fax: 02742/9005-15280
Letzte Änderung dieser Seite: 18.9.2024