Blauzungenkrankheit - Bluetongue Disease (BT), Bluetongue-Virus (BTV)

Die Blauzungenkrankheit (BT/BTV) ist eine meldepflichtige Viruserkrankung der Rinder, der Schafe, Ziegen, Kamelartige (u.a. Lama und Alpaka) und anderer (Wild-)Wiederkäuer. Das Virus wird durch blutsaugende Stechmücken der Gattung Culicoides (Gnitzen) übertragen.

Die Gnitzen können, je nach Witterungsbedingungen, z.B. über den Wind, Strecken über hunderte Kilometer zurücklegen.

Menschen und andere Tiere sind nicht betroffen! Der Verzehr von Fleisch- und Milchprodukten ist unbedenklich. 

Die ursprünglich aus Afrika stammende Tierseuche hat sich weltweit verbreitet. In Europa gibt es seit 2006 immer wieder Ausbrüche in verschiedenen Ländern mit unterschiedlichen Serotypen. Es ist keine Kreuzimmunität zwischen den Serotypen bekannt, das bedeutet, dass Tiere nach einer Infektion mit bzw. nach einer Impfung gegen einen Serotyp nicht gegen andere Serotypen immun sind. 

Detaillierte Informationen zur Blauzungenkrankheit finden sich auf der Homepage des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Seit November 2023 hat sich der Serotyp 3 des Erregers von den Niederlanden bis nach Süddeutschland verbreitet. Aktuell ist ganze Gebiet der Bundesrepublik Deutschland betroffen.

Im August 2024 wurden in der Schweiz die Serotypen 3 und 8 bestätigt.

Im September 2024 wurde in der Tschechischen Republik ebenfalls die Blauzungenkrankheit festgestellt. 

Österreich hatte seinen ersten BT-Fall mit dem Serotyp 8 im Jahr 2008.

Im 2. Halbjahr 2014 begann ein neuer BTV-4-Seuchenzug in Südosteuropa und 2015 wurde erstmalig der Serotyp 4 auch in Österreich festgestellt. Insgesamt wurden im Jahr 2015 vier BTV-4-Ausbrüche in den Bundesländern Steiermark und Burgenland verzeichnet sowie drei Ausbrüche im Jahr 2016 in den Bundesländern Burgenland und Kärnten. Die Freiheit bei der World Organisation for Animal Health/ Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) wurde im Februar 2019 wiedererlangt. 

Mitte September 2024 ist die Blauzungenkrankheit erstmals und zeitgleich in Vorarlberg und der Steiermark aufgetreten. Österreich verliert im gesamten Bundesgebiet den Status "seuchenfrei".

In Kürze folgen hier weitere Informationen, was dies für den nationalen und internationalen Tierverkehr bedeutet und unter welchen Bedingungen dies möglich ist.

  • Exporte von empfänglichen Tieren in Drittstaaten sind nur noch in Abstimmung mit der Abteilung LF5, Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelkontrolle möglich.
  • Der Tierverkehr innerhalb der Europäischen Union kann derzeit nur eingeschränkt erfolgen. Weitere Informationen siehe „Verbringungen innerhalb der europäischen Union (IGH)“.
  • Für den Tierverkehr innerhalb von Österreich gibt es für freie Betriebe keine Beschränkungen, die Tiere dürfen bei der Verbringung aber keine klinischen Symptome der Blauzungenkrankheit aufweisen.
    Für die Dokumentation der Freiheit von Symptomen am Viehverkehrsschein steht folgendes Informationsschreiben zur Verfügung.  



Verbringung innerhalb der europäischen Union (IGH)



Eine Infektion mit dem aktuell grassierenden Serotyp 3 geht vor allem bei Schafen und Rindern mit einem schweren Krankheitsgeschehen einher.

Neben dem Schutz vor der Ansteckung über Gnitzen mittels Gnitzenfallen, Repellentien oder Fernhalten von Mücken mittels starker Raumventilatoren bei Stallhaltung stehen nun Impfstoffe nach einer Notfallzulassung für Rinder und Schafe zur Verfügung. Eine Impfung schützt die Tiere in vielen Fällen vor einem schweren Krankheitsverlauf. Die Impfstoffe, für welche es zurzeit nur eine Notzulassung gibt, garantieren deshalb noch keine Immunität. Deshalb kann trotz Impfung ein Infektionsgeschehen nicht ausgeschlossen werden, wobei bei geimpften Tieren ein erheblich mildere Verlauf zu erwarten ist. Geimpfte Tiere haben zurzeit keine Handelserleichterungen.  

Die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo-Vet) am deutschen Friedrich-Löffler-Institut hat zur Impfung eine Bewertung abgegeben

Folgende Impfstoffe stehen zur Verfügung:

  • Bultavo 3 der Firma Boehringer Ingelheim Vetmedica GmbH
  • Bluevac-3 der Firma CZ Vaccines S.A.U. (CEVA Tiergesundheit GmbH)
  • Syvazul BTV 3 der Firma Laboratorios Syva S.A. (Virbac Tierarzneimittel GmbH)

Die Impfstoffe können lt. Auskunft des zuständigen Ministeriums gemäß Angaben der Hersteller für Schafe und Rinder, oder unter der Eigenverantwortung des Tierarztes (gem. Artikel 110 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2019/6 iVm § 29 Abs. 2 Z 1 TGG 2024 iVm Tierimpfstoff-Anwendungsverordnung 2024) auch für andere empfängliche Tierarten verwendet werden. Der Tierarzt muss daher in jedem Einzelfall prüfen, ob die Anwendung erfolgen kann.

Wenn sich Landwirtinnen und Landwirte in NÖ dazu entscheiden eine Impfung bei ihren Tieren zu veranlassen, müssen folgende Vorschriften eingehalten werden: 

Die Impfabsicht unter Angabe der Anzahl der zu impfenden Tieren muss dem Tierarzt oder der Tierärztin gemeldet werden, damit dieser/diese alle notwendigen Schritte für einen Sonderimport der Impfstoffe veranlassen kann.

Der Tierarzt bzw. die Tierärztin hat bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (BVB)

Eine zu verwendende Vorlage wird zur Erleichterung der Dokumentation und Meldung von der zuständigen Behörde zur Verfügung gestellt. 

Die durchgeführten Impfungen werden durch die Behörde im Verbrauchergesundheits-informationssystem (VIS) hinterlegt.

Die Impfung ist freiwillig und erfolgt auf Kosten und Risiko des Tierbesitzers bzw. der Tierbesitzerin.

Da die Impfstoffe aktuell nur mit längerer Vorlaufzeit bezogen werden können, ist bei Bedarf eine rechtzeitige Bestellung unabdinglich.

Unabhängig von der Impfung bzw. parallel zu der durchgeführten Impfung können von den Betrieben auch andere Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden. Das Anbringen von ausreichend Insektenfallen (Gnitzenfallen), das Aufbringen von Repellentien, sowie die Verwendungen von leistungsstarken Großraumventilatoren bei Stallhaltung stellen bewährte Maßnahmen dar. Die Repellentien müssen unbedingt für die jeweilige Tierart zugelassen sein. Eine Beratung durch den Betreuungstierarzt bzw. die Betreuungstierärztin ist hier angeraten.

   
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Abteilung Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelkontrolle
Landhausplatz 1, Haus 12 3109 St. Pölten E-Mail: post.lf5@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-46455
Fax: 02742/9005-13830
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