NÖ Wasserbuch-Verordnung
Mit 1. August 2019 ist die NÖ Wasserbuch-Verordnung in Kraft getreten.
Allein aufgrund des Wasserrechtsgesetzes sind Anlagen in wasserrechtlich relevanten Hochwasserabflussgebieten und Hochwasserschutzbauten nicht im Wasserbuch zu erfassen.
Durch die NÖ Wasserbuch-Verordnung werden nun auch die ab 1. August 2019 neu verliehenen Wasserrechte für diese Anlagen und Bauten ins Wasserbuch aufgenommen.
Dabei sind Daten, wie z.B. „Wer ist Wasserberechtigter?“, „Auf welchen Grundstücken und an welchem Gewässer befindet sich die Anlage?“, „Wie lange gilt die Bewilligung?“ abfragbar.
Ihre Kontaktstelle des Landes
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wasserrecht und Schifffahrt Landhausplatz 1, Haus 8 3109 St.Pölten E-Mail: post.wa1@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-14440
Fax: 02742/9005-14440
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Letzte Änderung dieser Seite: 6.5.2020