Begriffe & Definitionen


Abgestimmte Erwerbsstatistik (AESt)

Die Abgestimmte Erwerbsstatistik ist eine jährlich von der Bundesanstalt Statistik Österreich für den Stichtag 31.10. auf der Basis von Administrativdaten erstellte Statistik zu Merkmalen der ökonomischen Aktivität der österreichischen Wohnbevölkerung. Sie ermöglicht die jährliche Zählung von Erwerbstätigen, Arbeitslosen und Nicht-Erwerbspersonen auf Gemeindeebene.

Erwerbstätig ist, wer 15 Jahre und älter ist und innerhalb des Referenzzeitraumes mindestens eine Stunde gegen Entgelt oder im Betrieb eines Familienangehörigen mithelfend gearbeitet hat (aktiv erwerbstätig), oder eine selbständige oder unselbständige Beschäftigung nur temporär nicht ausgeübt hat (temporär abwesend).

Bei Erwerbspendlern liegen Wohn- und Arbeitsort bzw. die Ausbildungseinrichtung in verschiedenen Gemeinden. Vom Standpunkt des Wohnortes aus betrachtet sind es Auspendler, vom Standpunkt des Arbeitsortes Einpendler.


Alkoholisierte Beteiligte

Personen, die bei einem Unfall beteiligt waren und bei denen eine Beeinträchtigung durch Alkohol gemäß §5 Abs.1 StVO oder eine Überschreitung des im §14 Abs.8 FSG festgelegten Blut- oder Atemalkoholgrenzwertes festgestellt wurde, einschließlich jener Personen, die eine Untersuchung auf Alkoholbeeinträchtigung verweigerten.


Arbeitskräftepotenzial

Summe von unselbständig Beschäftigten und Arbeitslosen (Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerinnen).


Arbeitslose, vorgemerkte

Sind beim Arbeitsmarktservice zum Zweck der Arbeitsvermittlung registrierte Personen, die nicht in Beschäftigung oder Ausbildung (Schulung) stehen. Die regionale Zuordnung erfolgt nach dem Wohnort der oder des Arbeitslosen.


Arbeitslosenquote

Prozentanteil der Arbeitslosen am Arbeitskräftepotenzial


Ausgleichszulage

Die Ausgleichszulage soll jedem Pensionsbezieher bzw. jeder Pensionsbezieherin - mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland - unter Bedachtnahme auf die jeweiligen Familien- und Einkommensverhältnisse ein Mindesteinkommen sichern. Wenn das Gesamteinkommen (Bruttopension, sonstige Nettoeinkünfte und eventuelle Unterhaltsansprüche) einen bestimmten Betrag - den so genannten Richtsatz - nicht erreicht, gebührt über Antrag die Differenz als Ausgleichszulage.


Beschäftigte

Dieser Begriff umfasst alle Beschäftigungsverhältnisse von aktiv erwerbstätigen Personen. Personen in Grundwehrdienst, Ausbildungsdienst und Zivildienst sind in der Gruppe der Beschäftigten nicht enthalten.


Begünstigte Behinderte

Personen, welche aufgrund eines Bescheides des Sozialministeriumservice - Landesstelle Niederösterreich einen Behinderungsgrad von mindestens 50 Prozent erreichen.


Beschäftigungsdauer

Hier wird nach ganz- und nichtganzjährigen Beschäftigten unterschieden, wobei das Kriterium für eine ganzjährige Beschäftigung bei einer Bezugsdauer von mehr als 334 Tagen (d.h. 11 Monaten) liegt.


Betreuungseinrichtung, institutionelle

Einrichtung zur Betreuung von Kindern, die folgende Kriterien erfüllt: regelmäßige, ganzjährige Kinderbetreuung durch ausgebildetes Personal, betrieben mit öffentlicher Förderung, ohne Anwesenheit der Eltern, an mindestens 30 Wochen pro Jahr und an mindestens 4 Tagen und mindestens 15 Stunden pro Woche.


Betriebserlöse

Umsatzerlöse auf Ebene der fachlichen Einheit; beinhalten die Summe der in Rechnung gestellten Beträge (ohne Umsatzsteuer). Erlösschmälerungen wie Skonti, Rabatte usw. wurden abgezogen. In den Erlösen sind alle Steuern und Abgaben (mit Ausnahme der Umsatzsteuer), sowie alle anderen Aufwendungen wie Transport, Porto usw., die den Kundinnen und Kunden berechnet wurden, inkludiert. Eigenverbrauch ist wie Verkauf zu behandeln.


Betriebsstandorte, aktive

Die Anzahl der Betriebsstandorte ergibt sich aus der Mitgliederzahl der Kammer-, Sparten- und Fachgruppen, abzüglich ruhender Mitgliedschaften und Verpächter, zuzüglich Filialen. Da ein Kammermitglied Berechtigungen in mehreren Fachgruppen bzw. Sparten haben kann, sind die Summen der Betriebsstandorte nach Fachgruppen und Sparten höher als die Zahl der Betriebsstandorte nach Kammermitgliedern.


Betten, systemisierte

Anzahl der Betten in Krankenanstalten, die durch eine sanitätsbehördliche Bewilligung festgelegt sind (Stand 31.12. des Erhebungsjahres).


Betten, tatsächlich aufgestellte

Anzahl der Betten, die der Abteilung/Fachstation mindestens sechs Monate im Jahr zur Verfügung stehen.


Bettenbelagstage

Anzahl der Tage, die Patientinnen und Patienten auf der Abteilung/Fachstation verbringen (Mitternachtsaufenthalte).


Bevölkerungsdichte

Einwohnerinnen und Einwohner pro km²


Bezirksnummer (BNR)

Die Bezirksnummer oder Bezirkskennziffer (BKZ) ist eine dreistellige Zahl und identifiziert jeden politischen Bezirk in Österreich eindeutig. Sie bildet die ersten drei Ziffern der Gemeindekennzahl (GKZ).


Bruttoinlandsprodukt (BIP)

Entspricht der Bruttowertschöpfung, jedoch inklusive Mehrwertsteuer und Importabgaben, aber ohne imputierte Bankdienstleistungen.


Bruttoregionalprodukt (BRP)

Regionale Entsprechung zum Bruttoinlandsprodukt. Es beschreibt den im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit geschaffenen Wert der in der Region ansässigen Einheiten.


Bruttowertschöpfung

zu Herstellungspreisen. Ergibt sich aus dem Gesamtwert jener Waren und Dienstleistungen, die im Produktionsprozess von den Einheiten in einem Gebiet erzeugt werden. Von diesem Wert werden die verbrauchten, verarbeiteten oder umgewandelten Waren oder Dienstleistungen abgezogen. Brutto bedeutet, dass Abschreibungen noch nicht abgezogen wurden.


Bundesforste und sonstige Wälder

Wälder der Bundesforste sowie Kirchenwälder (Wälder im Eigentum von Religionsgemeinschaften, Pfarren, Mesnereien, geistlichen Orden und kirchlichen Vereinen).


Bundespflegegeld

Das Bundespflegegeldgesetz (BPGG) hat das Ziel, durch die Gewährung von Pflegegeld pflegebedürftigen Menschen die Möglichkeit zu bieten, sich die notwendige Betreuung und Hilfe zu sichern. Das Pflegegeld soll Mehraufwendungen pauschal abgelten und dazu beitragen, auch als pflegebedürftiger Mensch ein selbstbestimmtes und nach den persönlichen Bedürfnissen orientiertes Leben zu führen.


Dauersiedlungsraum (DSR)

Der Dauersiedlungsraum umfasst nach STATISTIK AUSTRIA den für Landwirtschaft, Siedlung und Verkehrsanlagen verfügbaren Raum. Datenquelle für die Dauersiedlungsraumabgrenzung sind die CORINE-Landnutzungsdaten 2006, sowie die Bevölkerungs- und Beschäftigtendaten der Registerzählung 2011 auf der Grundlage von 250 m-Rastereinheiten. Der Dauersiedlungsraum besteht aus einem Siedlungsraum mit den Nutzungskategorien städtisch geprägte Flächen, Industrie- und Gewerbeflächen und aus einem besiedelbaren Raum mit den Nutzungskategorien Ackerflächen, Dauerkulturen, Grünland, heterogene landwirtschaftliche Flächen, Abbauflächen und den künstlich angelegten nicht landwirtschaftlich genutzten Flächen (z. B. städtische Grünflächen, Sport- und Freizeitflächen).


Durchschnittliche jährliche Veränderungsrate

Die durchschnittliche jährliche Veränderungsrate ist das geometrische Mittel aller Veränderungsraten.


Durchschnittspreise für Baugrundstücke, Häuser und Wohnungen (Immobilien-Durchschnittspreise)

Die Immobilien-Durchschnittspreise bilden das durchschnittliche Preisniveau bzw. den durchschnittlichen Wert von Immobilien in Österreich auf regionaler Ebene ab. Die Datengrundlage bilden die von Privathaushalten getätigten Käufe von Häusern, Wohnungen und Grundstücken. Für Häuser und Wohnungen liegen Ergebnisse auf Bezirksebene, unterteilt in neun Größenkategorien, vor. Bei Grundstücken werden auch Gemeindedurchschnittspreise veröffentlicht.

Zur Berechnung der Werte des Zieljahres werden auch die Transaktionen der vier Vorjahre berücksichtigt. Ein Regressionsmodell valorisiert die Preise der Vorjahre unter Berücksichtigung von Unterschieden in Wohnflächen, Grundflächen, Bauperioden und Lage der Objekte.


Eheschließungen

Die Aufarbeitung der Eheschließungen erfolgt seit 1. November 2014 auf Basis der laufend vom Zentralen Personenstandsregister übermittelten Daten. Darin sind ab 2015 auch im Ausland stattfindende Eheschließungen von Personen mit Wohnsitz in Österreich erfasst.

Die Veröffentlichung erfolgt nach dem gemeinsamen Wohnort des Paares, bei Fehlen eines solchen nach dem Wohnort des Bräutigams, wenn der Bräutigam keinen Wohnsitz in Österreich hat, nach dem Wohnsitz der Braut. Davor wurde die Eheschließung am Wohnsitz des Bräutigams gezählt.


Einkommen, Median

Mittlerer Wert der nach der Größe geordneten Einkommen der ganzjährig Beschäftigten. Bei gerader Anzahl wird das arithmetische Mittel der beiden mittleren Werte genommen. Das bedeutet, dass 50 Prozent der Fälle ein geringeres und 50 Prozent ein höheres Einkommen haben.


Einkommen, Mittelwert

Summe der Einkommen dividiert durch die Anzahl der Lohnsteuerpflichtigen. Zur Berechnung werden nur Fälle mit ganzjähriger Beschäftigungsdauer herangezogen.


Erhebungs- (Berichts)gemeinde

Städte und Gemeinden, die Gästenächtigungen an STATISTIK AUSTRIA melden.


Ertragsanteile

Sind Anteile der Gemeinden an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben. Die Erträge der gemeinschaftlichen Bundesabgaben werden gemäß Finanzausgleichsgesetz (FAG) zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden nach einem im FAG festgelegten Schlüssel in bestimmten und nach Abgabeart verschiedenen Hundertsatzverhältnissen aufgeteilt.


Erwerbspendler

siehe Abgestimmte Erwerbsstatistik


Erwerbspersonen

Erwerbspersonen sind die Summe aus Erwerbstätigen (nach dem Labour-Force-Konzept - LFK) und Arbeitslosen. Als erwerbstätig werden alle Personen definiert, die in der Woche vor der Befragung zumindest eine Stunde gegen Bezahlung oder als Selbständige oder mithelfende Familienangehörige gearbeitet haben oder zwar einen Arbeitsplatz hatten, aber wegen Urlaub, Krankheit usw. nicht gearbeitet haben. Eine wöchentliche Arbeitszeit von 32 und mehr Wochenstunden gilt als Vollzeitbeschäftigung, 12 bis 31 Stunden als Teilzeitbeschäftigung, 11 Stunden und weniger als geringfügige Beschäftigung. Personen in Umschulung, die ein noch aufrechtes Arbeitsverhältnis haben oder beim Arbeitsmarktservice sozialversichert sind, gelten als voll erwerbstätig. Frauen in Mutterschutz bzw. Personen in Elternkarenz gelten als voll erwerbstätig, wenn sie zuvor erwerbstätig waren, Präsenz- und Zivildiener werden eigens erfasst.


Erwerbstätige

siehe Erwerbspersonen


Familie

Nach dem Kernfamilien-Konzept der Vereinten Nationen bilden Ehepaare oder Lebensgemeinschaften mit oder ohne Kinder bzw. Elternteile mit Kindern eine Familie. Kinder sind alle mit ihren beiden Eltern oder einem Elternteil im selben Haushalt lebenden leiblichen, Stief- und Adoptivkinder, die ohne eigene Partner im Haushalt leben und selbst noch keine Kinder haben - ohne Rücksicht auf Alter und Berufstätigkeit.


Fertilitätsalter, durchschnittlich

Mütter unter 16 Jahren gehen mit einem Alter von 15,5 Jahren, Mütter ab 49 Jahren mit einem Alter von 49,5 Jahren in die Berechnung ein.


Fruchtbarkeitsziffer, allgemeine

Anzahl der Lebendgeborenen auf 1.000 Frauen im Alter von 15 bis unter 45 Jahren.


Ganzjährige Bezüge

Das Kriterium für ganzjährige Bezüge ist eine Bezugsdauer von mehr als 334 Tagen (d.h. 11 Monaten) im Jahr.


Gebäude

Freistehende oder klar gegeneinander abgegrenzte Baulichkeiten mit einer verbauten Fläche von mindestens 20 m².


Gebietsstand, 1.1.2017, 31.12.2016

Mit 1.1.2017 wurde der Verwaltungsbezirk Wien-Umgebung aufgelöst und die Gemeinden in die Bezirke Bruck a.d. Leitha, Korneuburg, St. Pölten (Land) und Tulln eingegliedert (LGBl. Nr. 4/2016). Bezirkstabellen und -grafiken ohne Ausweisung von Wien-Umgebung beziehen sich ausschließlich auf den ab 1.1.2017 gültigen Gebietsstand, jene mit Werten für Wien-Umgebung auf den Gebietsstand bis zum 31.12.2016. Ist es zum besseren Verständnis notwendig, erfolgt eine entsprechende Kennzeichnung. Wo es möglich war, wurden Daten, die vor 2017 erhoben wurden, auf den neuen Gebietsstand umgerechnet.


Geburtenziffer

Lebendgeborene bezogen auf 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner.


Gefährdungsabklärung

Die Einschätzung, ob das Wohl eines Kindes gefährdet ist, d. h. ob es z. B. misshandelt, gequält, vernachlässigt oder sexuell missbraucht wurde, beruht auf einem komplexen Prozess, der gesetzlich geregelt wird. Um eine möglichst sichere Beurteilung im Einzelfall gewährleisten zu können, wird daher eine zweite Fachkraft herangezogen, wenn dies für den Kinderschutz erforderlich ist. Dies ist der Fall, wenn viele Beteiligte involviert sind, widersprüchliche Angaben gemacht werden, die Sachlage sehr komplex und unklar und das Gefährdungsrisiko für das Kind hoch ist. Ist die Sachlage offensichtlich, genügt für die Beurteilung eine Fachkraft. Ebenso wird zur Hilfeplanung erforderlichenfalls eine weitere Fachkraft nach dem Vier-Augen-Prinzip beigezogen.


Gemeindenamen

Namensbezeichnung laut NÖ Landesgesetz LGBl 1030-0 „Gesetz über die Gliederung des Landes Niederösterreich in Gemeinden”.


Gemeindewälder

Wald im ausschließlichen Eigentum politischer Gemeinden (Gemeinde-Vermögenswald: zum Stammvermögen gehörender Wald, der nicht unmittelbar von den Gemeindemitgliedern, sondern über den Gemeindehaushalt zugunsten des Gemeindevermögens genutzt wird).


Gemeinschaftswälder

Waldzusammenschlüsse, die auf alte Nutzungsgemeinschaften zurückgehen und als regulierte oder nicht regulierte Agrargemeinschaften den Landesflurverfassungsgesetzen unterliegen (Agrargemeinschaften, Urhausbesitz, Nachbarschaften, Interessenschaften, Gemeindegutswälder) oder Genossenschaften, die Eigentumszusammenschlüsse zwecks gemeinsamer Waldbewirtschaftung darstellen (Eigentumsgenossenschaften). Nicht erfasst sind hier Waldgenossenschaften (Verbände) ohne Zusammenschluss oder sonstige Genossenschaften mit Waldbesitz. Sie zählen zu Eigentums-, Privat- oder Kirchenwald.


Gesamtfruchtbarkeitsrate

Anzahl der lebendgeborenen Kinder, die eine Frau zur Welt bringen würde, wenn im Laufe ihres Lebens dieselben altersspezifischen Fertilitätsverhältnisse herrschen würden wie im betreffenden Kalenderjahr.


Hauptregion

Die Einteilung Niederösterreichs in die fünf Hauptregionen Industrieviertel, Mostviertel, NÖ-Mitte, Waldviertel und Weinviertel geht auf die flächendeckende Einführung der Regionalen Entwicklungsverbände bzw. Regionalmanagements im Jahr 2001 zurück. Die historisch gewachsene Einteilung Niederösterreichs in vier Viertel ist davon nicht betroffen.


Hauptwohnsitz

Der Hauptwohnsitz eines Menschen ist an jener Unterkunft begründet, an der er sich in der erweislichen oder aus den Umständen hervorgehenden Absicht niedergelassen hat, diese zum Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen zu machen; trifft diese sachliche Voraussetzung bei einer Gesamtbetrachtung der beruflichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebensbeziehungen eines Menschen auf mehrere Wohnsitze zu, so hat er jenen als Hauptwohnsitz zu bezeichnen, zu dem er das überwiegende Naheverhältnis hat (§1 Abs. 7 MeldeG). Der Hauptwohnsitz wird von der Person selbst angegeben.


Heitere Tage

Dazu zählt die Klimatologie Tage, an denen meist Sonne vorherrscht. Niederschlag fällt an diesen Tagen nicht, das Bewölkungsmittel ist kleiner als 20 Prozent.


Herstellungspreis

Der Herstellungspreis ist der Betrag, den die Käuferin oder der Käufer der Produzentin oder dem Produzenten pro Einheit der Ware oder Dienstleistung zahlt, zuzüglich dafür gewährter Subventionen, abzüglich zu zahlender Gütersteuern.


Hort

Einrichtung zur Betreuung von Kindern, die der allgemeinen Schulpflicht unterliegen, außerhalb der Schule durch eigene Hortpädagogen und Hortpädagoginnen.


Interessentenbeiträge

Geldmäßige Eigenleistungen von Interessentinnen und Interessenten zu Projekten der Gemeinde (z. B. Beitrag eines Landwirtes zur Errichtung eines Güterwegs).


Katastralgemeinde

Diejenigen Teile der Erdoberfläche, die im Grenzkataster oder im Grundsteuerkataster als solche namentlich bezeichnet sind (§ 7 VermG). Eine oder mehrere Katastralgemeinde(n) bilden eine politische Gemeinde.


KFZ-Kennzeichen

(als Verwaltungsbezirk)

KS Krems a.d. Donau KR Krems (Land)  
P St. Pölten LF Lilienfeld
WY Waidhofen a.d. Ybbs ME Melk
WN Wr. Neustadt MI Mistelbach
AM Amstetten MD Mödling
BN Baden NK Neunkirchen
BL Bruck a.d. Leitha PL St. Pölten (Land)
GF Gänserndorf SB Scheibbs
GD Gmünd TU Tulln
HL Hollabrunn WT Waidhofen a.d. Thaya
HO Horn WB Wr. Neustadt (Land)
KO Korneuburg ZT Zwettl

 

Kinder- und Jugendhilfe

Einrichtung des Landes und der Bezirksverwaltungsbehörden mit dem Hauptanliegen der Stärkung der Erziehungskraft der Familie als unabdingbare Voraussetzung für eine optimale Entwicklung von Kindern und Jugendlichen.


Kleinregion

Freiwilliger Zusammenschluss von Gemeinden, um einen interkommunalen Kooperationsraum zur gemeinsamen Strategieentwicklung sowie zur Projektumsetzung zu bilden.


Kombinierte Nomenklatur (KN)

Güter-Klassifikation; ist die europäische Version des Harmonisierten Systems (HS) und setzt sich aus 8-stelligen, numerisch kodierten Positionen zusammen. Die sehr zahlreichen Untergliederungen sind den speziellen zolltechnischen und außenhandelsstatistischen Bedürfnissen der EU angepasst. Die KN wird jährlich revidiert.


Kommunalsteuer

Bundesgesetzlich geregelte ausschließliche Gemeindeabgabe. Besteuerungsgegenstand sind die Arbeitslöhne, die jeweils in einem Kalendermonat an die Beschäftigten einer im Inland gelegenen Betriebsstätte des Unternehmens geleistet wurden.


Landesstraßen

Die ehemaligen Bundesstraßen B wurden 2002 an die Landesverwaltungen übertragen und führen die Bezeichnung Landesstraße B. Die ehemaligen Landesstraßen tragen die Bezeichnung Landesstraße L.


Landeswälder

Wälder im Eigentum von Bundesländern, einschließlich Gemeinde Wien.


Lebendgeburt

Ein lebendig geborenes Kind, unabhängig von Gewicht, Alter und der Lebensdauer.


Lebenserwartung

Die Lebenserwartung bei der Geburt gibt an, wie viele Jahre ein Neugeborenes im Durchschnitt leben würde, und zwar unter der Annahme, dass im Laufe seines Lebens dieselben altersspezifischen Sterblichkeitsverhältnisse herrschen wie bei seiner Geburt.


Lohnsteuer

Die Lohnsteuer ist eine Form der Einkommensteuer. Einkommensteuerpflichtig sind ausschließlich natürliche Personen. Der unbeschränkten Steuerpflicht, die sich auf sämtliche in- und ausländische Einkünfte erstreckt, unterliegen alle natürlichen Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben.


Meldepflichtige Infektionskrankheiten

Bei meldepflichtigen Infektionskrankheiten handelt es sich um bestimmte übertragbare Infektionen, die an die (Wohnsitz-)Bezirksverwaltungsbehörde bzw. das (Wohnsitz-)Magistrat gemeldet werden müssen. In erster Linie wurde diese Meldepflicht geschaffen, um bei schweren Infektionskrankheiten eine Ausbreitung rechtzeitig verhindern zu können.


Migrationshintergrund

Unter Personen mit Migrationshintergrund werden hier Personen mit Hauptwohnsitz in Österreich verstanden, die entweder im Ausland geboren wurden oder eine andere als die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder beide Merkmale aufweisen.


Natürliche Bevölkerungsbewegung

Lebendgeborene und Sterbefälle


Nebeltage

Dazu zählt die Klimatologie Tage, an denen Nebel herrscht. Dabei wird genau dann ein Nebeltag gemeldet, wenn irgendwann zwischen 0 und 24 Uhr eines Tages in einem horizontalen Sektor von mindestens 90 Grad Winkelerstreckung die Nebeldefinition (Sichtweite kleiner als ein Kilometer) erfüllt ist.


Nettobezug

Errechnet sich aus dem Bruttobezug abzüglich Sozialversicherung, Kammerumlage, Wohnbauförderungsbeitrag und der insgesamt einbehaltenen Lohnsteuer.


NUTS-Einheiten

Nomenclature des Unités Territoriales Statistiques - Systematik der Gebietseinheiten für die Statistik in den Mitgliedsstaaten der EU.

NUTS 0 das gesamte Staatsgebiet
NUTS 1 teilt Österreich in 3 Regionen
(Ostösterreich - Burgenland, Niederösterreich und Wien;
Westösterreich - Oberösterreich, Salzburg, Tirol, Vorarlberg;
Südösterreich - Steiermark, Kärnten);
NUTS 2 die 9 Bundesländer
NUTS 3 in Österreich insgesamt 35 Einheiten; Niederösterreich besteht aus 7 NUTS 3-Gebieten

 

Offene Stellen, gemeldete

Sind die sich aus den Vermittlungsaufträgen der Betriebe an das Arbeitsmarktservice ergebende Zahl der freien Arbeitsplätze. Die regionale Zuordnung erfolgt nach dem Arbeitsort.


ÖNACE

Österreichische Version der europäischen Wirtschaftstätigkeitenklassifikation; aktuell ÖNACE 2008 - Neugliederung der ÖNACE 2003 (gemäß Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.12.2006). Sie umfasst 21 Abschnitte, 88 Abteilungen, 272 Gruppen, 615 Klassen und 701 Unterklassen. Mit 1.1.2008 hat die NACE Rev.2 die NACE Rev.1.1. abgelöst. Durch die etwas anders gefassten Kategorisierungen können sich die Erhebungsmassen bei den Zeitreihen zwischen ÖNACE 2003 und ÖNACE 2008 ändern.


Ordnungszahl der Ehe

Gibt an, die wievielte Ehe eine Person schließt.


Ortschaften

Der Begriff „Ortschaft“ ist in den meisten Bundesländern in den Gemeindeordnungen verankert, wobei es für Auflassungen, Neueinführungen oder Namensänderungen von Ortschaften meist gesetzliche Regelungen gibt. Ursprünglich wurde unter dem Begriff „Ortschaft“ eine Gesamtheit von Häusern verstanden, die durch eine gemeinsame Konskriptionsnummerierung zusammengefasst war.


Personal in Krankenanstalten

Personen, welche im Erhebungsjahr in Dienstverwendung der Krankenanstalt standen und für die Personalkosten angesetzt wurden. Daher ist Personal in Karenz- und Mutterschaftsurlaub, Zivil- oder Präsenzdienst nicht hinzugerechnet. Ein Vollzeitäquivalent drückt den Zeitwert aus, den eine Vollzeit-Arbeitskraft innerhalb eines vergleichbaren Zeitraums erbringt (Tag, Woche, Monat, Jahr).


Pflegetage

Anzahl der Tage, die Patienten und Patientinnen auf der Abteilung/Fachstation verbringen, wobei auch stundenweiser Aufenthalt als Tag gerechnet wird.


Popreg (Populationsregister)

Bevölkerungsstatistisches System, das aktuelle Bevölkerungsdaten auf Gemeindebasis enthält. Es basiert auf dem Zentralen Melderegister, enthält aber nur jene Personen, die ihren Hauptwohnsitz seit mindestens 90 Tagen in der Gebietseinheit haben.


Primärer Sektor

Land- und Forstwirtschaft, Fischerei


Privathaushalt

Umfasst alle in einer Wohngemeinschaft zusammenlebenden Personen unabhängig von Verwandtschaftsbeziehungen.


Privatwälder

Wald im Eigentum von Privatpersonen, Gesellschaften des Bürgerlichen Rechtes bzw. des Handelsrechtes, Vereinen und Verbänden sowie Genossenschaften ohne Eigentumszusammenschluss (nicht jedoch Kirchenwälder).


Produzierender Bereich

Mit 1.1.2008 hat die NACE Rev.2 die NACE Rev.1.1. von 2003 abgelöst. Die in Österreich verwendeten Abschnitte sind B Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden, C Herstellung von Waren, D Energieversorgung, E Wasserversorgung und F Bauwesen. Vgl. Sekundärer Sektor


Rechnungsabschluss

Umstellung gemäß VRV 2015 ab dem Finanzjahr 2020. Stellt in der Ergebnisrechnung die Mittelverwendungen (Erträge) den Mittelaufbringungen (Aufwendungen) des Finanzjahres gegenüber und ermittelt das Nettoergebnis. Die Finanzierungsrechnung sieht eine Gegenüberstellung von kassenmäßig vollzogenen Einzahlungen und Auszahlungen vor. Als Ergebnis ermittelt sich der Nettofinanzierungssaldo des Finanzjahres, der über die Finanzierungstätigkeit zu bedecken ist.


Referenzperson

Die Haushaltsreferenzperson dient der sozioökonomischen Zuordnung von Wohnungen anhand eines Haushaltsmitgliedes. Diese wird in einem mehrstufigen hierarchischen Entscheidungsmodell bestimmt. Parameter sind dabei die generationelle Position, das Ausmaß der Erwerbstätigkeit, die Position am Arbeitsmarkt, Alter sowie Bildung.


Säuglinge, gestorbene

Im ersten Lebensjahr Gestorbene (ohne Totgeborene).


Scheidungsrate

Prozentsatz der geschiedenen Ehen, der für die im Berichtszeitraum geschlossene Ehen zu erwarten ist. Bei der Berechnung wird von den derzeitigen ehedauerspezifischen Scheidungsraten ausgegangen.


Sekundärer Sektor

Industrie und Gewerbe. Enthält Gewinnung von Rohstoffen, Herstellung von Waren, Energie und Wasser, Bau. Vgl. Produzierender Bereich


Sozialhilfe

Die Sozialhilfe hat die Aufgabe, hilfsbedürftige Menschen die Führung eines menschenwürdigen Lebens zu ermöglichen. Hilfsbedürftigkeit liegt vor, wenn der notwendige Lebensbedarf bzw. Lebensunterhalt weder durch Einsatz der eigenen Kräfte und Mittel (Einsatz der Arbeitskraft, Einsatz von Einkommen und Vermögen) oder durch familiäre Unterhaltsleistungen, noch aufgrund eines sozialversicherungsrechtlichen oder sonstigen vorrangigen Leistungsanspruchs gesichert werden kann (Prinzip der Subsidiarität). Unterschieden werden Dauerunterstützung (Dauerleistungen) und einmalige Unterstützungen in besonderen Notfällen.


Sozialhilfe-Ausführungsgesetz (SAG)

Die Sozialhilfe nach dem NÖ SAG (NÖ Sozialhilfe-Ausführungsgesetz) umfasst Leistungen zur Unterstützung des allgemeinen Lebensunterhalts und zur Befriedigung des Wohnbedarfs für Menschen, die in eine finanzielle Notlage geraten sind, sich ihren Lebensunterhalt mit eigenen Mitteln (Einkommen, Vermögen) nicht mehr leisten können und diesen auch nicht von anderen Personen und Einrichtungen erhalten.


Sterbeziffer

Gestorbene bezogen auf 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner.


Studierende, inländische

Alle Studierenden mit österreichischer Staatsbürgerschaft einschließlich jener Österreicher und Österreicherinnen, die ihren ständigen Wohnsitz im Ausland haben.


Studierende, ordentliche

Sind Personen, die zu einem ordentlichen Bakkalaureats-, Diplom-, Master- oder Doktoratsstudium an einer Universität zugelassen sind.


Tariflohnindex

Der Tariflohnindex zeigt die Entwicklung der durch Gesetz oder Kollektivvertrag festgelegten Mindestlöhne und Mindestgehälter an, und zwar der Bruttobezüge vor Abzug von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen.


Technische Gesamtproduktion

Alle zum Verkauf an Dritte oder zur Weiterverarbeitung in einer anderen Einheit desselben Unternehmens bestimmten, selbst (oder im Lohnauftrag) hergestellten Erzeugnisse.


Tertiärer Sektor

Erbringung von Dienstleistungen


Tonnenkilometer (tkm)

Transportleistung; das Produkt aus Transportaufkommen in Tonnen mal der zurückgelegten Wegstrecke in Kilometern.


Transferleistung

Ist eine Geldleistung, die eine Person erhält, ohne dafür eine direkte Gegenleistung erbringen zu müssen, wie z. B. Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe.


Trübe Tage

Dazu zählt die Klimatologie Tage mit einem Bewölkungsmittel größer als 80 Prozent.


Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer beruht auf dem Umsatzsteuergesetz lt. BGBl. I Nr. 663/1994 in der für das Veranlagungsjahr gültigen Fassung.

Universitäten

WU Wirtschaftsuniversität
TU Technische Universität
Vet.Med. Veterinärmedizinische Universität
Boku Universität für Bodenkultur
Med. Univ. Medizinische Universität
Mont. Univ. Montanuniversität

Verbrechen

Sind vorsätzliche Handlungen, die mit lebenslanger oder mit mehr als dreijähriger Freiheitsstrafe bedroht sind.


Vergehen

Sind alle anderen strafbaren Handlungen.


Voranschlag

Beim Voranschlag handelt es sich um die geplanten Erträge und Aufwendungen bzw. Einzahlungen und Auszahlungen für ein Jahr (Budget). Die gesamten verbuchten Geschäftsfälle finden sich am Ende eines Jahres im Rechnungsabschluss. Der Voranschlag enthält sowohl den Ergebnis- als auch den Finanzierungsvoranschlag. Form und Gliederung des Voranschlages sind in der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 (VRV 2015) geregelt.


Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV)

Die Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung regelt Form und Gliederung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse der Länder und Gemeinden.


Vormerkdauer

Ist die Zeitspanne, die zwischen dem Beginn der Arbeitslosigkeit und dem Statistik-Stichtagsdatum liegt. Sie stellt die noch nicht vollendete Dauer der Arbeitslosigkeit dar und wird nur aus Bestandsmengen berechnet. Unterbrechungen von bis zu 28 Tagen werden nicht berücksichtigt, damit die Berechnung der Vormerkdauer nicht immer wieder von neuem begonnen werden muss.


Wanderung

Räumliche Mobilität von Personen zur Errichtung eines neuen dauerhaften oder vorübergehenden Hauptwohnsitzes.


Wanderungssaldo

Differenz aus Zuzügen und Wegzügen


Wasserqualität

Richt- und Grenzwerte für die zu untersuchenden Parameter gem. § 8 Bäderhygieneverordnung bzw. EU-Richtlinie 76/150/EWG.


Wettkampforientierte Mitglieder

Personen, die tatsächlich Wettkämpfe bestreiten und mittels Spielerpässen oder -lizenzen gemeldet sind bzw. auf Ergebnislisten vereinsübergreifender Wettkämpfe aufscheinen.


Wohnbevölkerung

Dauerhaft in Österreich lebende Personen, die in der Gebietseinheit ihren Hauptwohnsitz haben.


Wohnung

Ein Raum oder mehrere Räume und Nebenräume, die eine in sich geschlossene Einheit bilden und mindestens mit Küche oder Kochnische ausgestattet sind.


Zentrales Personenstandsregister

Das Zentrale Personenstandsregister (ZPR) ist ein bundesweit eingesetztes Register bei allen Personenstandsbehörden, in dem die Daten über Personenstandsfälle (Geburt, Ehe, Eingetragene Partnerschaft, Tod) und damit in Zusammenhang stehende Sachverhalte (z. B. Namen) erfasst werden.


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Abteilung Raumordnung und Gesamtverkehrsangelegenheiten - Statistik
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Tel: 02742/9005-14971
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