Abseits der KFZ-Technik
Ziehen von nicht zum Verkehr zugelassenen Anhängern
Ziehen von leichten und schweren Anhängern mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500kg mit einem Zugfahrzeug, welches mit der Lenkberechtigung der Klasse B gelenkt werden darf.
Ziehen von zum Verkehr zugelassenen Anhängern
Ziehen von leichten und schweren Anhängern mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500kg mit einem Zugfahrzeug, welches mit der Lenkberechtigung der Klasse B gelenkt werden darf.
Verlust des Genehmigungsdokumentes
Nähere Informationen über die Vorgangsweise beim Verlust des Genehmigungsdokumentes
Probefahrtkennzeichen - blaue Kennzeichen
Antrag und Verwendungsbestimmungen
Ihre Kontaktstelle des Landes
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Technische Kraftfahrzeugangelegenheiten (WST8)
Landhausplatz 1, Haus 7 3109 St. Pölten E-Mail: post.wst8@noel.gv.at
Tel.: 02742/9005-9020
Fax: 02742/9005-16030
Abteilung Technische Kraftfahrzeugangelegenheiten (WST8)
Landhausplatz 1, Haus 7 3109 St. Pölten E-Mail: post.wst8@noel.gv.at
Tel.: 02742/9005-9020
Fax: 02742/9005-16030