Kindergarten Inbetriebnahmeverfahren

Allgemeine Informationen   

Die Fertigstellung von Baumaßnahmen an einem Kindergarten bzw. einer Kindergartengruppe ist seitens des Kindergartenerhalters anzuzeigen bevor die NÖ Landesregierung die Anzeige schriftlich zur Kenntnis nimmt erfolgt eine entsprechende Prüfung der fertiggestellten Baumaßnahmen.

Voraussetzungen

  • Anzeige
  • Die erforderlichen und fertig gestellten Räume, Gebäude und sonstigen Liegenschaften müssen den Bestimmungen des NÖ Kindergartengesetzes 2006 entsprechen und gemäß dem genehmigten Einreichplan ausgeführt worden sein.
  • Die erforderlichen KindergartenpädagogInnen und KinderbetreuerInnen müssen beigestellt sein.

Fristen

Vor Inbetriebnahme des neuen Gebäudes/der neuen Räumlichkeiten.


Zuständige Stellen

NÖ Landesregierung, Abteilung Kindergärten


Verfahrensablauf

Nach Fertigstellung der neuen Kindergartenräumlichkeiten/des neuen Kindergartengebäudes ist vor Inbetriebnahme (ungefähr 5 Wochen vorher) seitens des Kindergartenerhalters die Inbetriebnahme schriftlich anzuzeigen.

Zur Prüfung, ob die erforderlichen und fertig gestellten Räume, Gebäude und sonstigen Liegenschaften den Bestimmungen des NÖ Kindergartengesetzes 2006 entsprechen und gemäß dem genehmigten Einreichplan ausgeführt worden sind, wird ein Lokalaugenschein durchgeführt.

Anschließend wird die Inbetriebnahme schriftlich zur Kenntnis genommen.


Kosten

Verhandlungskosten/Kommissionsgebühr: 
€ 13,80 pro ½ Stunde und Kommissionsmitglied


Zusätzliche Informationen

Errichtung eines Kindergartens


Rechtsgrundlagen

§ 14 NÖ Kindergartengesetz 2006, LGBl. 5060 in der geltenden Fassung

Kindergartenrecht


Formular

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Ihre Kontaktstelle des Landes

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Kindergärten
Tor zum Landhaus, Wiener Straße 54, Stiege A 3109 St. Pölten E-Mail: post.k5@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-13271, 13249
Fax: 02742/9005-13595
Letzte Änderung dieser Seite: 16.3.2020
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