Kindergarten - Überschreitung der Gruppenhöchstzahl

Allgemeine Informationen

Bei Zuzug von Kindern im laufenden Kindergartenjahr, die nach § 19a zum Kindergartenbesuch verpflichtet sind, können Überschreitungen der Gruppenhöchstzahlen um maximal zwei Kinder je Kindergartengruppe (ausgenommen heilpädagogisch integrative Gruppen) im betreffenden Kindergartenjahr mit Bewilligung der Landesregierung erfolgen.


Voraussetzungen

Antrag des Kindergartenerhalters


Zuständige Stelle


Verfahrensablauf

Der Antrag des Kindergartenerhalters wird geprüft und mittels Bescheid genehmigt oder abgelehnt.


Rechtsgrundlagen

§ 4 Abs. 6 NÖ Kindergartengesetz 2006, LGBl. 5060 in der geltenden Fassung

Kindergartenrecht


Formular

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Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Kindergärten
Tor zum Landhaus, Wiener Straße 54, Stiege A 3109 St. Pölten E-Mail: post.k5@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-13271
Fax: 02742/9005-13595
Letzte Änderung dieser Seite: 16.3.2020
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