Strahlenschutz in Medizin und Technik

Bewilligungs- und Genehmigungsverfahren gemäß Strahlenschutzgesetz 2020

Für die Errichtung von Strahlenanwendungsräumen und die Ausübung einer Tätigkeit, wie z.B. der Betrieb einer Röntgeneinrichtung oder der Umgang mit radioaktiven Stoffen, ist eine behördliche Bewilligung (§§ 15, 16 und 17 Strahlenschutzgesetz 2020) notwendig. Ohne aufrechte Bewilligung dürfen Tätigkeiten des Strahlenschutzrechts nicht durchgeführt werden.

Zu Beginn eines Bewilligungsverfahrens steht der schriftliche Antrag bei Ihrer jeweils zuständigen Stelle. Diesem Antrag sind je nach Tätigkeit bestimmte Antragsunterlagen beizulegen, um eine rasche Verfahrensabwicklung zu gewährleisten.

Allgemeine Infos und FAQs

Nuklearmedizin

Radiologie (Fachärzte, Röntgeninstitute)

Technik (nicht medizinischer Bereich)

Für gewerbliche Betriebsanlagen ist Ihre jeweilige Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat zuständig, in allen übrigen Fällen das Amt der NÖ Landesregierung.

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