Regionale Schwerpunkte: Investitionsförderung Qualität Tourismus

Investitionen in Anlagegüter über € 1.000.000

Im Rahmen dieser Förderaktion werden touristische Investitionen in Anlagegüter über einem Vorhabensvolumen von mindestens € 1.000.000 durch einen Zuschuss unterstützt, wobei das Vorhaben entsprechende Qualitätskriterien erfüllen muss.

Die „Investitionsförderung Qualität Tourismus“ unterstützt Projekte, welche neben einer positiven Entwicklung der Kapazitäten im Bereich der Beherbergung und Gastronomie, auch vorteilhafte Auswirkungen hinsichtlich einer Erweiterung und/ oder Verbesserung des qualitativ hochwertigen touristischen Angebots sowie Nachhaltigkeit und Innovation hat.

Eine Kofinanzierung durch Mittel des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung („EFRE“) ist im Rahmen des Operationellen Programms "Investitionen in Beschäftigung und Wachstum Österreich 2021–2027 EFRE & JTF" möglich.

Weitere Informationen finden Sie unter:

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Tourismus- und Freizeitwirtschaft sowie große Unternehmen, die eine neue wirtschaftliche Tätigkeit in einem Regionalfördergebiet begründen.

Detailinformationen entnehmen Sie dem Programmdokument.

Die Antragstellung muss vor dem Beginn sämtlicher mit dem Projekt verbundenen Tätigkeiten und Arbeiten erfolgen. Dies betrifft insbesondere auch erste rechtsverbindliche Bestellungen sowie Lieferungen und Leistungen. 

Informationen zur Antragstellung erhalten Sie hier:



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Letzte Änderung dieser Seite: 27.3.2023
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