Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen

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Das Vergabewesen des Landes Niederösterreich wird digitalisiert. In Zukunft erfolgt von der Veröffentlichung der Bekanntmachung – bzw. der Vorinformation oder Einladung im nicht offenen Verfahren oder Verhandlungsverfahren - bis zum Zuschlag oder Widerruf des Verfahrens auch die Kommunikation mit Bieterinnen und Bietern über das vemap-Beschaffungsportal über folgenden Link: https://noe.vemap.com/

Die erforderlichen Unterlagen für das jeweilige Verfahren sind in den Ausschreibungsunterlagen festgelegt.

Die Fristen werden in den Ausschreibungsunterlagen festgelegt.

Der Download der Ausschreibungsunterlagen und die Teilnahme am Vergabeverfahren sind kostenlos.

Der Verfahrensablauf wird in den Ausschreibungs- oder Wettbewerbsunterlagen festgelegt und hängt von der jeweiligen Verfahrensart ab (offenes Verfahren, 2-stufiges Verhandlungsverfahren oder nicht offenes Verfahren, Wettbewerb etc.).

Die Voraussetzungen für die Teilnahme an einer Ausschreibung werden in den Ausschreibungsunterlagen, Teilnahmeantragsunterlagen oder Auslobungsunterlagen als Eignungs-, Auswahl- oder Beurteilungskriterien festgelegt.

Alle Unterlagen können über das Beschaffungsportal vemap https://noe.vemap.com/ heruntergeladen werden. Das Vergabeverfahren kann über den Link https://noe.vemap.com/ bzw. den in der Bekanntmachung angeführten Link aufgerufen werden.

Bei der Vergabe von Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber an Unternehmen ist zwingend das Vergaberecht zu beachten. Alle Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge sind nach den Vorgaben des Bundesvergabegesetzes zu vergeben. Insbesondere sind die vergaberechtlichen Grundsätze - Diskriminierungsverbot, Transparenz-, Verhältnismäßigkeits- und Gleichbehandlungsgebot sowie der Grundsatz des freien und lauteren Wettbewerbs - einzuhalten.

Zuständige Stelle ist der Auftraggeber oder die in der Ausschreibung namhaft gemachte vergebende Stelle.

Für die Nutzung aller Dienste und die Abgabe von Angeboten ist eine Digitale Signatur (Signaturkarte) erforderlich. Eine Handysignatur ist nicht ausreichend.

Nachprüfungsantrag oder Feststellungantrag, Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung (zuständiges Gericht: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich)

Einheitlicher Ansprechpartner Niederösterreich

Vemap Helpdesk für dringende Fragen rund um das Beschaffungsportal:

Telefonisch von Montag bis Donnerstag von 8 - 18 Uhr und am Freitag von 8 -14:30 Uhr
Tel.: +43 (0)1/3157940
Fax: +43 (0)1/315794099
E-Mail: welcome@vemap.com

Land Niederösterreich, Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Gebäude- und Liegenschaftsmanagement (LAD3) 



Mit folgendem Link können Sie der Europäischen Kommission Binnenmarkthindernisse melden.



Letzte Änderung dieser Seite: 4.6.2024
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